Haushaltsplan
von: O.H. ()
Datum: 03.12.2018
Hallo, in unserem Verein wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2019 als Entwurf erarbeitet. Dabei stellte sich wiederholt heraus das wie in den Vorjahren der Haushaltsplan nicht ausgeglichen ist.
Mit dem derzeitigen Kenntnisstand kann nicht davon ausgegangen werden das durch eventuellen Mitgliederzuwachs usw. eine Verbesserung der Situation eintritt.
Meine Frage geht dahin, kann der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung ein unausgeglichener Haushaltsplan vorgelegt werden?
Besten Dank für eine Antwort.
O. H.