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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt des Vorsitzenden
von: PleussMi ()
Datum: 02.11.2018

Hallo Herr Pfeffer,

In unserem Verein hat der Vorsitzende (hier Präsident), der für drei Jahre gewählt ist, nach einem Jahr seiner Amtszeit dem Vorstand (hier Komitee) mitgeteilt, er "werde im Rahmen der Generalversammlung am 11.11.2018 als Präsident zurücktreten". Daraufhin ist für diese Generalversammlung bereits als Tagesordnungspunkt die Neuwahl des Präsidenten angesetzt.
Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei um einen wirksamen Rücktritt, da die Rücktrittsabsicht auf ein konkretes Datum dem übrigen Komitee mitgeteilt worden ist. Ist das richtig?
In der Satzung steht "Bis zur Neuwahl bleiben die Komiteemitglieder im Amt." Dies trifft aber doch nicht bei einem wirksamen Rücktritt zu, oder? Oder bedeutet das für den Fall, es kandidiert in dieser Wahl niemand, seine Amtszeit würde dann automatisch weiterlaufen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße

Re: Rücktritt des Vorsitzenden
von: pfeffer ()
Datum: 02.11.2018

# Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei um einen wirksamen Rücktritt, da die Rücktrittsabsicht auf ein konkretes Datum dem übrigen Komitee mitgeteilt worden ist. Ist das richtig?

Ja, der Rücktritt kann auch terminiert werden und ist wirksam, wenn er einem anderen Vorstandsmitglied erklärt wurde.

# In der Satzung steht "Bis zur Neuwahl bleiben die Komiteemitglieder im Amt." Dies trifft aber doch nicht bei einem wirksamen Rücktritt zu, oder?

Ganz richtig. Die Klausel bezieht sich nur auf das Ablaufen der Amtsperiode.


# Oder bedeutet das für den Fall, es kandidiert in dieser Wahl niemand, seine Amtszeit würde dann automatisch weiterlaufen?

Nein, sonst wäre ja ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen.