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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verein Steuererklärung
von: Ralf ()
Datum: 18.10.2018

Hallo,

Mal angenommen ein Verein hat nie eine Steuererklärung abgegeben, hat allerdings außer der Mitgliedsbeiträge und ca 1000€ im Jahr aus dem Verkauf von Getränken keine weiteren Einnahmen erzielt.

Was kann passieren wenn man jetzt die die Gemeinnützigkeit beantragt?

Und ist es richtig das man dazu einfach ein GEM Formular ausfüllt und dieses mit den Kassenberichten der letzten drei Jahre einreicht?

Re: Verein Steuererklärung
von: pfeffer ()
Datum: 19.10.2018

Grundsätzlich kann die Gemeinnützigkeit auch im Veranlagungsverfahren erteilt werden.Neben der Steuererklärung wird das Finanzamt aber auch die Satzung haben wollen, weil die satzungsmäßigen Voraussetzungen ebenfalls gegeben sein müssen.
In Ihren Fall macht das also keinen Unterschied. Ein rückwirkender Spendenabzug ist nicht möglich und ertragsteuerlich ändert sich auch nichts.
Es wäre also nichts anderes als die Gemeinnützigkeit auf Basis der Satzungsprüfung.