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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
drei von vier BGB-Vorständen zurückgetreten, kein Protokoll!
von: Helli ()
Datum: 21.09.2018

Guten Tag Herr Pfeiffer,

meine drei Vorstandskolleginnen sind auf der letzten Vereinssitzung zurückgetreten. Jetzt zögern sie seit Wochen das Protokoll heraus - wohl um doch noch faktisch, weil ohne Austragung aus dem Register, im Vorstand zu bleiben. - Gibt es Fristen? - Oder muss ich eine Vereinssitzung einberufen? - Handlungsfähig ist der Verein prinzipiell, nur muss ich mir praktisch alles von den drei Zurückgetretenen genehmigen und von mindestens einer unterschreiben lassen (Satzung: 2 sind gemeinsam vertretungsberechtigt.)

Viele Grüße aus Berlin!

Helli

Re: drei von vier BGB-Vorständen zurückgetreten, kein Protokoll!
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.09.2018

Die Vorstandsmitglieder scheiden sofort mit Rücktritt aus dem Amt. Der Registgereintrag spielt dabei keine Rolle. Das Protokoll der Sitzung hat insoweit nur eine Beweisfunktion. Für die Registeranmeldung ist nur die Wahl neuer Vorstandsmitglieder von Bedeutung, nicht der Rücktritt der alten.

Es müssen also Neuwahlen stattfinden. An der Stelle können die Kollegen sich dann ja entscheiden, ob sie wieder ins Amt wollen, indem sie kandidieren

Re: drei von vier BGB-Vorständen zurückgetreten, kein Protokoll!
von: Helli ()
Datum: 21.09.2018

Dann dürfen sie jetzt gar nichts mehr für den Verein unterschreiben? - Ich brauche z.B. Unterschriften für Arbeitsverträge...
Ich dachte ja, solange sie nicht aus dem Register ausgetragen sind, müssten sie im Amt bleiben. - Dann muss ich dringend eine Vereinsversammlung einberufen? - Sie intregieren gegen mich...

Re: drei von vier BGB-Vorständen zurückgetreten, kein Protokoll!
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.09.2018

Dann dürfen sie jetzt gar nichts mehr für den Verein unterschreiben?
# Ganz richtig

Ich dachte ja, solange sie nicht aus dem Register ausgetragen sind, müssten sie im Amt bleiben.
# Nein. Hier hat der Eintragung - anders als bei der Satzung - nur "deklaratorsiche" Wirkung.

- Dann muss ich dringend eine Vereinsversammlung einberufen? - Sie intrigieren gegen mich...
# Ganz richtig. Vor allem ist der nicht vollständig bestezte Vorstand nicht beschlussfähig.