Geschäftsordnung Teil der Satzung?
von: Ralf ()
Datum: 20.09.2018
Hallo,
Nach dem Rücktritt unseres 1. Vorsitzenden stellt sich die Frage ob die Geschäftsordnung des Vorstandes die diesen Fall regelt Teil der Satzung und damit anzuwenden ist oder nicht.
In der Satzung heißt es wörtlich:
'Durch den Vorstand sind zum Zwecke der Ordnung des Vereines Vorschriften aufzustellen, die sich mit folgende Aufgabengebieten befassen.
1. Geschäftsordnung des Vorstandes.
2....3....4...
Diese gesonderten Vorschriften/Ordnungen sind der Mitgliederversammlung vorzulegen und über sie ist mit einfacher Mehrheit zu beschließen."
Teil der Satzung oder nicht?