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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ehrenamtpauschale
von: Hildrud ()
Datum: 19.09.2018

Ist es möglich bei einem Vereinsfest freiwilligen Helfer über die Ehrenamtspauschale etwas zuzuwenden.
Falls ja, wie ist in der Praxis zu verfahren. DANKE vorab

Re: Ehrenamtpauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.09.2018

Ja, allerdings dürfen damit nicht Tätigkeit vergütet werden, die nicht steuerbegünstigt sind.
Das betrifft vor allem den Verkauf von Speisen und Getränken.

Re: Ehrenamtpauschale
von: Hildrud ()
Datum: 24.09.2018

Vielen Dank
dh. keine Tätigkeiten für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Wie sieht es mit Tätigkeiten im Zweckbetrieb aus ??? oder nur ideeller Bereich möglich?

Reicht ein Vorstandsbeschluss oder muss die Satzung geändert werden und welche Aufzeichnungen müssen geführt werden?
Danke vorab

Re: Ehrenamtpauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.09.2018

Wie sieht es mit Tätigkeiten im Zweckbetrieb aus?
# Auch der ist steuerbegünstigt - also keine Bedenken.

Reicht ein Vorstandsbeschluss oder muss die Satzung geändert werden und welche Aufzeichnungen müssen geführt werden?
# Nur Vergütungen für den Vorstand müssen per Satzungen erlaubt sein.
Im übrigen genügt es, wenn die Satzung Vergütungen nicht verbietet.
Aus der Abrechnung muss Art und Umfang der Tätigkeit hervorgehen.

Re: Ehrenamtpauschale
von: AngelikaS ()
Datum: 14.11.2018

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Ja, allerdings dürfen damit nicht Tätigkeit
> vergütet werden, die nicht steuerbegünstigt sind.
> Das betrifft vor allem den Verkauf von Speisen und
> Getränken.


Hallo,

möchte dazu kurz nachfragen, ob die Ehrenamtspauschale auch für nicht Vereinsmitglieder an wendbar ist im Zweckbetrieb z. B Jury -Mitglied für Musikausscheide

Re: Ehrenamtpauschale
von: pfeffer ()
Datum: 14.11.2018

Ja.