Re: Ehrenamtpauschale
von: AngelikaS ()
Datum: 14.11.2018
Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Ja, allerdings dürfen damit nicht Tätigkeit
> vergütet werden, die nicht steuerbegünstigt sind.
> Das betrifft vor allem den Verkauf von Speisen und
> Getränken.
Hallo,
möchte dazu kurz nachfragen, ob die Ehrenamtspauschale auch für nicht Vereinsmitglieder an wendbar ist im Zweckbetrieb z. B Jury -Mitglied für Musikausscheide