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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung -Erweiterter Vorstand
von: Wine ()
Datum: 08.09.2018

Herr Pfeffer,

in unserem Verein steht eine Satzungsänderung/Satzungsneufassung an, bei der wir den Gesamtvorstand wie folgt festlegen wollen:
Der Gesamtvorstand besteh aus
1. Dem Vorstand nach §26 BGB mit höchstens 4, mindestens jedoch 3 Mitgliedern (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Schatzmeister) die einzeln vertretungsberechtigt sind,
2. weiteren Vorstandsmitgliedern ohne Vertretungsberechtigung (erweiterter Vorstand), die vom Vorstand einvernehmlich vorgeschlagen werden. Über die Zusammensetzung des erweiterten Vorstandes und die Aufgabenbereiche/Funktionen entscheidet der Vorstand nach Bedarf. Details beinhaltet/regelt die Geschäftsordnung.
Die Bestellung der Mitglieder des erweiterten Vorstandes wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes bestätigt/bestellt.

Frage: Muss der erweiterte Vorstand (Anzahl, Zusammensetzung) in der Satzung bereits genannt werden, oder kann die o.g. Vorgehensweise akzeptiert werden ?

Re: Satzungsänderung -Erweiterter Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.09.2018

Nein, dass kann so gehandhabt werden.
Da es sich nicht um den BGB-Vorstand handelt, hat der Verein da freie Hand.