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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Betreten des Pachgartens
von: boernie53 ()
Datum: 14.08.2018

Hallo, hab eine Frage!
Im Normalfall darf ich als Vorstand den Garten des Pächters nur mit dessen Genehmigung betreten. In unserem Verein befinden sich die Stromverteiler, die Gemeinschaftseigentum sind, in verschiedenen Pachtgärten. Nun steht die Stromerfassung an. Da es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Unstimmigkeiten und Terminversäumnissen kam und ich bis zu einem Monat hinterher rennen musste, kündigte ich an, dass bei Nichtanwesenheit an entsprechenden Terminen die Stromzufuhr abgeklemmt wird. Das müsste dann an den entsprechenden Verteilern passieren. Was, wenn jemand sagt:" Du kommst hier nicht rein!"? Hab ich trotzdem das Recht, an diesen Verteiler zu gelangen? Wenn ja, darf ich die Eingangspforte übersteigen, falls diese Verschlossen ist?

Bedanke mich schon mal für die Antworten und wünsche weiterhin einen schönen Sommer,
boernie53

Re: Betreten des Pachgartens
von: boernie53 ()
Datum: 22.08.2018

Scheinbar sprengt meine Frage diesen Rahmen hier, bzw. blockiert ein weiteres Vorankommen hier im Forum mit richtigen Fragen. Also ziehe ich meine Frage zurück.
Bis denne
boernie53

Re: Betreten des Pachgartens
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.08.2018

Ja, das ist keine vereinsrechtliche Frage. Hier geht es um Pachtverträge.

Re: Betreten des Pachgartens
von: boernie53 ()
Datum: 23.08.2018

Aha,, so habe ich das nicht gesehen.
Vielen Dank für die Antwort.
boernie53