Betreten des Pachgartens
von: boernie53 ()
Datum: 14.08.2018
Hallo, hab eine Frage!
Im Normalfall darf ich als Vorstand den Garten des Pächters nur mit dessen Genehmigung betreten. In unserem Verein befinden sich die Stromverteiler, die Gemeinschaftseigentum sind, in verschiedenen Pachtgärten. Nun steht die Stromerfassung an. Da es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Unstimmigkeiten und Terminversäumnissen kam und ich bis zu einem Monat hinterher rennen musste, kündigte ich an, dass bei Nichtanwesenheit an entsprechenden Terminen die Stromzufuhr abgeklemmt wird. Das müsste dann an den entsprechenden Verteilern passieren. Was, wenn jemand sagt:" Du kommst hier nicht rein!"? Hab ich trotzdem das Recht, an diesen Verteiler zu gelangen? Wenn ja, darf ich die Eingangspforte übersteigen, falls diese Verschlossen ist?
Bedanke mich schon mal für die Antworten und wünsche weiterhin einen schönen Sommer,
boernie53