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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Eintrag Vereinsregiser
von: Dieter K ()
Datum: 30.07.2018

Hallo, ich hätte gern noch eine zweite Meinung zum Eintrag ins Vereinsregister für Vorstandsmitglieder. Nach einer Satzungsänderung wurden siebe Personen als Teamvorstand (ohne Bezeichnung einer Funktion) gewählt. Der entsprechende Passus in der Satzung heißt "Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei und höchstens sieben Personen.Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind alle Vorstandsmitglieder, von denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind."
Ich war der Meinung das daher alle sieben gewählten VS-Mitglieder bei einem Notar zwecks Unterschrift erscheinen müssen. Mir wurde aber gesagt, ja alle sieben Personen werden eingetragen aber zur Unterschrift beim Notar sind nur zwei Personen nötig.
Ist dies richtig uns ausreichend?

Bitte um kurze Antwort.
Dieter K.

Re: Eintrag Vereinsregiser
von: Kizu ()
Datum: 30.07.2018

Beim Notar reichen zwei persönlich erscheinende Vorstände aus.