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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Unterschriften bei gemeinschaftlicher Vertretung
von: Barbara ()
Datum: 29.07.2018

Hallo!
Wenn ein Vertrag mit einem Dritten abgeschlossen werden soll und der Vorstand mit je zwei Mitgliedern gemeinsam vertretungsberechtigt ist, müssen dann beide Unterschriften auf dem Vertrag sein? Falls nur eine vorhanden, ist der Vertrag dann gültig? Oder kann einer unterschreiben weil ein Vorstandsbeschluss vorliegt?
Muss der Vertragspartner prüfen ob eine Unterschrift zur Wirksamkeit ausreicht?

Re: Unterschriften bei gemeinschaftlicher Vertretung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.07.2018

Wenn eine Unterschrift genügen würde, wäre die Regelung zur Vertretungsberechtigung sinnlos.
Der Vertragspartner muss gegen sich den Registereintrag gelten lassen.