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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt Schriftführerin und Beisitzerin
von: museumsvereinheiligenhafen ()
Datum: 25.07.2018

Wir sind ein Förderverein für unser Heimatmuseum mit 1. Vorsitzenden,2. Vorsitzender,Schriftführerin und 2 Beisitzerinnen.Nun sind Schrifführerin und eine Beisitzerin ausgeschieden.Kann ein neues Mitglied als Beisitzerin
bis zur nächsten Wahl kommissarisch dem Vorstand angehören,ev. auch als Schriftführerin,oder muß in beiden Fällen eine Neuwahl vor der nächsten Mitgliederversammlung im Februar stattfinden?

Danke,Jürgen Johansson,1.Vorsitzender

Re: Rücktritt Schriftführerin und Beisitzerin
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.07.2018

Eine kommissarische Ergänzung des Vorstands ist nur möglich, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt.

Re: Rücktritt Schriftführerin und Beisitzerin
von: museumsvereinheiligenhafen ()
Datum: 25.07.2018

Danke für die Antwort,aber wie sieht es mit vorzeitiger Mitgliederversammlung bzw. Neuwahl aus?
Kann der Vorstand bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung ohne die Ausgeschiedenen
weiter arbeiten?

Re: Rücktritt Schriftführerin und Beisitzerin
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.07.2018

Kann der Vorstand bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung ohne die Ausgeschiedenen
weiter arbeiten?

# Nach außen ja, wenn die zur Vertretung erforderlichen Mitglieder noch vorhanden sind.
Nach innen nicht, weil der unvollständige Vorstand nicht beschlussfähig ist.

Re: Rücktritt Schriftführerin und Beisitzerin
von: museumsvereinheiligenhafen ()
Datum: 04.09.2018

Im Vorstand ist die Frage gestellt worden,ob die Gemeinnützigkeit gefährdet ist,wenn wir mit der Neuwahl der Schriftführerin bis zur regulären Mitgliederversammlung im Februar warten ?

Re: Rücktritt Schriftführerin und Beisitzerin
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.09.2018

Nein, das ist eine rein vereinsrechtliche Frage, keine steuerliche.