Satzung betr. Wahl des Vorstandes
von: makei ()
Datum: 24.07.2018
Hallo, zunächst einmal ein großes Dankeschön, dass es diese Seite gibt. Ich habe eine Frage zur Satzung. In unserer Satzung ist zum Punkt Vorstandswahlen geregelt:
"Der Gesamtvorstand wird auf 2 Jahre wie folgt gewählt. Die folgenden Positionen werden für zweiJahre gewählt: 1. Vorsitzender, Schriftführer, 1. Hälfte der Beisitzer. Die folgenden Positionen werden für ein Jahr gewählt, danach immer für zwei Jahre: 2. Vorsitzender, Kassier, 2. Hälfte der Beisitzer."
Ich wurde letztes Jahr als 2. Vorsitzende gewählt. Ich meine für ein Jahr und bei Wiederwahl für zwei Jahre. Es gibt Meinungsdifferenzen. Ein Vorstandsmitglied meint, diese Regelung gelte nur bei der allerersten Wahl nach Neugründung des Vereines. Was ist Ihre Meinung?