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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzung betr. Wahl des Vorstandes
von: makei ()
Datum: 24.07.2018

Hallo, zunächst einmal ein großes Dankeschön, dass es diese Seite gibt. Ich habe eine Frage zur Satzung. In unserer Satzung ist zum Punkt Vorstandswahlen geregelt:
"Der Gesamtvorstand wird auf 2 Jahre wie folgt gewählt. Die folgenden Positionen werden für zweiJahre gewählt: 1. Vorsitzender, Schriftführer, 1. Hälfte der Beisitzer. Die folgenden Positionen werden für ein Jahr gewählt, danach immer für zwei Jahre: 2. Vorsitzender, Kassier, 2. Hälfte der Beisitzer."
Ich wurde letztes Jahr als 2. Vorsitzende gewählt. Ich meine für ein Jahr und bei Wiederwahl für zwei Jahre. Es gibt Meinungsdifferenzen. Ein Vorstandsmitglied meint, diese Regelung gelte nur bei der allerersten Wahl nach Neugründung des Vereines. Was ist Ihre Meinung?

Re: Satzung betr. Wahl des Vorstandes
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.07.2018

Es ist in der Regelung von "Positionen" - also Ämtern - die Rede, nicht von Kandidaten.
Die Regelung kann sich also nur auf die Wahl bei Neugründung des Vereins beziehen.
Das ergibt sich aus dem vermutlichen Sinn der Regelung: Es soll nicht der ganze Vorstand ausgetauscht werden.