Re: Mussein Vertrag weiter laufen
von: Kizu ()
Datum: 14.07.2018
Die Verträge (Vertrag mit dem Stromlieferanten, Telekom, Vermieter, Haftpflichtversicherer, Arbeitsvertrag mit Geschäftsführer,...) laufen selbstverständlich ganz normal weiter.
Der Vorstand ist "nur" rechtlicher Vertreter der juristischen Person Verein. Die Verträge wurden vom Vorstand_alt im Namen des Vereins abgeschlossen. Vertragspartner ist also nicht Vorstand Müller sondern der Verein.
Sollte der vom Vorstand abgeschlossene Vertrag unvorteilhaft oder gemäß der Satzung von einer vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung abhängig sein, dann ist der Vertrag trotzdem gültig. Die Mitgliederversammlung kann dann aber die Entlastung des Vorstands verweigern und diesen in Regress nehmen.