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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Stimmrecht auf einer ausserordentlichen MV
von: Benni Straßburg ()
Datum: 12.07.2018

Unsere Satzung enthält KEINE Regelung zu Vollmachten, Briefwahl war nicht in der Einladung angekündigt.
- sind stimmen per Vollmacht oder Briefwahl dennoch zulässig? Gelten stimmen, die schriftlich aber persönlich am Tage der Versammlung abgegeben werden, das Mitglied ist zum Zeitpunkt der Abstimmung aber nicht mehr anwesend?
Werden diese stimmen gezählt & sind entscheidend für den Ausgang der Abstimmung, kann der Beschluss angefochten werden? Wie, wann & mit welcher Wirkung (In dem Fall...kann die Umsetzung des Beschlusses verhindert werden bzw. Wer haftet wenn im Nachhinein der Beschluss nichtig ist)
Tritt der Vostand morgen geschlossen zurück....kann sofort ein neuer versammlungsleiter gewählt werden?
Kann im Anschluss die Tagesordnung geändert und ein neuer Vorstand gewählt werden?

Vielen Dank für die Hilfe

Re: Stimmrecht auf einer ausserordentlichen MV
von: pfeffer ()
Datum: 22.07.2018

Wenn die Satzung keine Stimmrechtsübertragung vorsieht, sind die so abgegeben Stimmen ungültig. Entsprechend muss neu ausgezählt werden