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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliedschaft beenden
von: Fibu ()
Datum: 10.07.2018

Hallo,
wir haben bei uns im Sportverein immer wieder mit folgendem Sachverhalt zu tun:
Mitglieder lassen einfach wiederholt den Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge zurück buchen und signalisieren damit, dass sie die Mitgliedschaft im Verein nicht mehr wollen. Bei uns kann man zwei Mal im Jahr mit einer 4-wöchigen Frist kündigen. Zumeist reagieren diese Kandidaten dann auch nicht auf Anrufe oder E-Mails.
Der Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung dieser Vorgänge ist sehr hoch und führt nie zu einem postitiven Ergebnis. Wir beharren auf die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Frist, und die Mitglieder lassen die Lastschriften einfach platzen. Die hohen Gebühren für die Rückbuchngen werden im Endeffekt ja dann auch vom Verein bezahlt, weil wir die vom Mitglied sowieso nicht mehr eintreiben können. Ich würde solche Fällen am liebsten die Mitgliedschaft ohne großes Aufsehen beenden und uns so viel Arbeit ersparen. In der Vorstandschaft herscht aber Uneinigkeit über diese Thema. Insbesonder darüber ob wir als gemeinnnütziger Sportverein hierbei dann nicht auch noch gemeinnützigkeisschädlich vorgehen, weil wir ja Mittel die dem Verein zusehen nicht eintreiben und so darauf verzichten. Wie ist hier die Rechtslage?
Besten Dank.

Re: Mitgliedschaft beenden
von: solianer ()
Datum: 12.07.2018

Am einfachsten ist eine Klausel in der Satzung aufzunehmen: Mitglieder, die mit mehr als 2 Jahresbeiträgen im Rückstand sind, werden von der Mitgliederliste gestrichen. Eine Mahnung des rückständigen Beitrages muss in jedem Fall erfolgen.