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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücklagenbildung und -verwendung
von: Ninja2907 ()
Datum: 09.07.2018

Hallo Herr Pfeffer,

auch auf die Gefahr hin, dass hier jetzt alle die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Wir sind ein gemeinnütziger Verein und machen eine EÜR. Ich bin erst seit einem Jahr Schatzmeister und hatte jetzt erst die erste Jahreshauptversammlung und den ersten Jahresabschluss.

Bei uns wurden noch nie Rücklagen gebildet bzw. kein Rücklagenspiegel geführt. Unser Vereinsvermögen erreicht derzeit aber schon eine beträchtliche Höhe. Wir erzielen jährlich einen kleinen Gewinn. Wir haben natürlich regelmäßig auch die Gemeinnützigkeitsprüfung des Finanzamts - jedoch ist das auch dort noch nie zur Sprache gekommen.

Können Sie mir kurz erklären, was "zeitnahe Mittelverwendung" bedeutet? Wir haben beispielsweise in 2017 einen Gewinn von 1.500,00 € erzielt. Wie weise ich nach, was mit dem Geld in 2018 passiert ist? Wir haben natürlich ständig laufende Einnahmen und Ausgaben in 2018. Wie legt man fest, ob jetzt Ausgaben in 2018 mit den laufenden Einnahmen in 2018 gedeckt wurden oder mit dem Gewinn aus 2017? So ganz klar ist mir das leider noch nicht ...

Viele Grüße
Nina

Re: Rücklagenbildung und -verwendung
von: solianer ()
Datum: 12.07.2018

erst ab einem guthaben von ca 10.000 € kann von "rücklagen" gesprochen werden. bis zum 3 fachen der jahreseinnahmen sind kein problem . erst wenn das finanzamt die aufforderung sendet, die geldbestände zurückzufahren sind noch 2 jahre zeit, diese satzungsgemäß einzusetzen. vg