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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Protokoll zur MGV und div. Fragen
von: holli12 ()
Datum: 19.06.2018

Hallo Zusammen,

ich habe schon wieder Fragen und hoffe auf Hilfe, da ich mir nicht Sicher bin, wie wir hier vorgehen müssen:

1. ... nachdem die letzte MGV durch den ersten Vorsitzenden geschlossen wurde, trat dieser aus diversen Gründen zurück! Muss das im Protokoll eingetragen werden, oder nicht, da es nach der Sitzung war. War dies von ihm ein geschickter Schachzug? Er meint, dadurch bleibt der Vorstand (1.+2.Vors.+Kassierer) Beschlussfähig bis zur nächsten ordentlichen MGV.

2. ... es gab auf der MGV einen strittigen Punkt der diskutiert wurde. Ein MItglied hat beanstandet, dass es Differenzen zwischen der Satzung die beim Amtsgericht eingereicht wurde (eintrag als e.V.) und der Satzung, der den Mitgliedern vorlag geben soll. Das Amtsgericht hat die Satzung und die vorangegangenen Protokolle gesichtet und uns als e.V. eingetragen.
Diese Punkte konnten in der Sitzung nicht belegt werden und wurden schließlich vom Mitglied zurückgezogen. Das wurde so im Protokoll vermerkt.
Nun kommt über diesen Punkt im Protokoll ein Änderungswunsch dieses Mitglieds, das wir als Vorstand nicht tragen. Wie ist damit umzugehen?

vielen Dank und Gruß
Holger

Re: Protokoll zur MGV und div. Fragen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.06.2018

1. ... nachdem die letzte MGV durch den ersten Vorsitzenden geschlossen wurde, trat dieser aus diversen Gründen zurück! Muss das im Protokoll eingetragen werden, oder nicht, da es nach der Sitzung war.

# Wenn die Sitzung geschlossen war, nicht. Dann kann er den Rücktritt nur gegenüber einem anderen Vorstandsmitglied erklären.

War dies von ihm ein geschickter Schachzug? Er meint, dadurch bleibt der Vorstand (1.+2.Vors.+Kassierer) Beschlussfähig bis zur nächsten ordentlichen MGV.

# Das Gegenteil ist der Fall: Ein nicht vollständig besetzter Vorstand ist nicht beschlussfähig.


2. ... Nun kommt über diesen Punkt im Protokoll ein Änderungswunsch dieses Mitglieds, das wir als Vorstand nicht tragen. Wie ist damit umzugehen?

# Ob der Vorstand ihn mitträgt, spielt keine Rolle. Hier entscheidet die MV. Der Antrag zur Tagesordnung der nächsten MV darf grundsätzlich nicht abgelehnt werden.

Re: Protokoll zur MGV und div. Fragen
von: holli12 ()
Datum: 19.06.2018

danke für die schnelle Antwort,

muss aber noch etwas nach bohren, ist alles Neuland für mich!

# Wenn die Sitzung geschlossen war, nicht. Dann kann er den Rücktritt nur gegenüber einem anderen Vorstandsmitglied erklären.

- heiß aber, wenn er seinen Rücktritt nach der Versammlung Allen erklärt, also auch dem anwesenden Vorstand, ist sein Rücktritt wirksam?

War dies von ihm ein geschickter Schachzug? Er meint, dadurch bleibt der Vorstand (1.+2.Vors.+Kassierer) Beschlussfähig bis zur nächsten ordentlichen MGV.
# Das Gegenteil ist der Fall: Ein nicht vollständig besetzter Vorstand ist nicht beschlussfähig.

- in der Satzung steht auch nichts von Vertretung oder ähnlichem, lediglich dieser Passus:
"Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstandes." Das ändert sicher nichts an nicht beschlussfähig zu sein?


2. ... Nun kommt über diesen Punkt im Protokoll ein Änderungswunsch dieses Mitglieds, das wir als Vorstand nicht tragen. Wie ist damit umzugehen?
# Ob der Vorstand ihn mitträgt, spielt keine Rolle. Hier entscheidet die MV. Der Antrag zur Tagesordnung der nächsten MV darf grundsätzlich nicht abgelehnt werden.

- wir habe eine außerordentliche MV einberufen, um in erster Linie einen neuen Vorstand zu wählen. da ich als Zweiter von o.g. Voraussetzungen ausging, also Beschlussfähigkeit des Vorstandes, bin auch ich zurückgetreten, um eine Neuwahl zu "ermöglichen".
Ist es jetzt so, dass dieser Punkt mit der Uneinigkeit des letzten Protokolls mit einem Mitglied auf die Tops aufgenommen werden muss? Um dann durch die Mitglieder abgestimmt wird, ob dieser Passus geändert wird, oder nicht?

danke nochmals
Holger

Re: Protokoll zur MGV und div. Fragen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.06.2018

- heiß aber, wenn er seinen Rücktritt nach der Versammlung Allen erklärt, also auch dem anwesenden Vorstand, ist sein Rücktritt wirksam?

# Ja.

Das ändert sicher nichts an nicht beschlussfähig zu sein?

# Das hat nichts mit der Vertretungsberechtigung zu tun. Die Satzung könnte das anders regeln.Schweigt die Satzung aber, ist nach herrschendern Meinung der Vorstand nicht beschlussfähig.


Ist es jetzt so, dass dieser Punkt mit der Uneinigkeit des letzten Protokolls mit einem Mitglied auf die Tops aufgenommen werden muss?

# Wenn es nur um eine Berichtigung des Protokoll geht, ist kein Beschluss erforderlich.
Hat der Vorstand Bedenken, nimmt der den Korrekturwunsch des Mitglieds zum Protokoll, lässt es im Übrigen aber unverändert.

Re: Protokoll zur MGV und div. Fragen
von: holli12 ()
Datum: 20.06.2018

Guten Morgen und vielen dank, das hilft mir weiter!

gruß Holger