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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten
von: Ninja2907 ()
Datum: 13.06.2018

Hallo Zusammen,

ich weiß, dass grade viele Fragen aufkommen in Bezug auf das neue Datenschutzgesetz.

Vielleicht kann mir jemand helfen, welche Tätigkeiten in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten kommen.

Wir haben natürlich die klassische Mitgliederverwaltung und Beitragsverwaltung, die edv-unterstützt die Mitgliederdaten erfassen und verwenden.

Dann gibt es jedoch noch eine offizielle Geschäftsstelle (nicht die selbe Person, die die Mitgliederverwaltung macht) bei der die Aufnahmeanträge per Post eingehen oder persönliche vorbeigebracht werden. Muss auch diese Person in das Verzeichnis aufgenommen werden? Derjenige kriegt die Daten lediglich kurz zu Gesicht bis er die Aufnahmeanträge an die zuständige Person in der Mitgliederverwaltung weitergibt.

Und dann gibt es noch Personen, die unsere Vereinszeitschrift, soweit möglich, zu Fuß austragen, um Portokosten zu sparen. Diese kommen mit Namen und Anschriften in Berührung. Aber auch nur, weil sie die Zeitschriften in die jeweiligen Postkästen einwerfen.

Müssen auch solche Personen aufgeführt werden?

Viele Grüße
Nina

Re: Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten
von: solianer ()
Datum: 12.07.2018

Diese Personen sind keine "Verarbeiter" im Sinne der DSGVO . Hier ist es wichtig, dass die Personen die "Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes" unterschreiben. Diese Erklärungen müssen bei einer Kontrolle durch die Datenschutzbehörde vorgelegt werden.