Re: Entzug der Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.05.2018
Ist das rechtens, dass mit Erlass eines Körperschaftssteuerbescheides die Gemeinnützigkeit entzogen wird?
# Ja, formell ist das der Weg im sog. Veranlagungsverfahren.
Welche Möglichkeiten gibt es dagegen anzugehen?
# Sie können Widerspruch einlegen und auch dagegen klagen.
Die Chancen stehen aber nicht gut, weil die Abgabefrist ja um anderthalb Jahre überzogen wurde.
Das Verfahren ist ja rechtens: Sie haben die nötigen Nachweise nicht erbracht.
Was passiert mit den Spendenbescheinigung, die für diese Jahre vom Verein ausgestellt worden sind?
# Das ist kein Problem, solange die Spenden zweckgebunden verwendet wurden.
Muss der Verein für diese ausgestellten Spendenbescheinigung haften? Wenn ja wie und in welcher Höhe.
# Wie gesagt, nein, wenn die Spenden zweckgebunden verwendet wurden.
Wie werden die Einkünfte des Vereins jetzt besteuert?
Spenden und Mitgliedsbeiträge bleiben steuerfrei.
Überschüsse aus Mieteineinnahmen sind steuerpflichtig. Es gibt aber einen Freibetrag von 5.000 Euro.
Wird der Verein wieder die Gemeinnützigkeit für die Jahre ab 2016 vom Finanzamt erhalten?
# Nein, die Gemeinnützigkeit wird nicht rückwirkend gewährt.