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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung zur Mitgliederversammlung
von: LadiCruz ()
Datum: 22.05.2018

Hallo zusammen!

Wir haben morgen die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2016/2017 (01.07.16 - 30.06.17). Eingeladen wurde am 3.5.2018. Allerdings wurden Mitglieder, die seit September 2017 Mitglieder sind, nicht eingeladen. Der Vorstand begründet dies mit dem o.g. Geschäftsjahr. Allerdings ist ein Tagesordnungspunkt, dass ein neuer Vorstand gewählt wird und auch die Satzungsänderung.
Nach meinem Verständnis sollten doch die Mitglieder eingeladen werden, die AKTUELL Mitglied sind, oder?
Es handelt sich hierbei um außerordentliche/passive Mitglieder. Allerdings regelt unsere Satzung Folgendes:
"§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die ordentlichen Mitglieder und die außerordentlichen Mitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Alle Mitglieder haben das Recht, dem Verein Vorschläge zu unterbreiten, die von dem Vorstand zu beraten sind."
Somit haben sie doch auch das Recht mit über o.g. Dinge abzustimmen, oder?

Re: Einladung zur Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.05.2018

Nach meinem Verständnis sollten doch die Mitglieder eingeladen werden, die AKTUELL Mitglied sind, oder?

# Ganz richtig.


Es handelt sich hierbei um außerordentliche/passive Mitglieder. Allerdings regelt unsere Satzung Folgendes:
"§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die ordentlichen Mitglieder und die außerordentlichen Mitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Alle Mitglieder haben das Recht, dem Verein Vorschläge zu unterbreiten, die von dem Vorstand zu beraten sind."
Somit haben sie doch auch das Recht mit über o.g. Dinge abzustimmen, oder?

# Ja, natürlich.
Es liegt ein Fehler der bei der Einladung vor. Die Beschlüsse der MV können deswegen angefochten werden.

Re: Einladung zur Mitgliederversammlung
von: LadiCruz ()
Datum: 23.05.2018

Somit können die nicht eingeladenen Mitglieder heute Abend auch ohne Einladung kommen und dürfen mit abstimmen?
Auch über die Entlastung des Vorstandes für das o.g. Geschäftsjahr, auch wenn sie da noch nicht Mitglied waren?

Re: Einladung zur Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.05.2018

LadiCruz schrieb:
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> Somit können die nicht eingeladenen Mitglieder heute Abend auch ohne Einladung kommen und dürfen
mit abstimmen?

# Ja

Auch über die Entlastung des Vorstandes für das o.g. Geschäftsjahr, auch wenn sie da noch nicht Mitglied waren?

# Ja, das wäre nur anders, wenn die Satzung das ausdrücklich so regelt

Das Problem ist aber: Ein Mitglied, dass nicht eingeladen wurde, könnte die Beschlüsse der MV anfechten.