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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
neue Mitglieder aufnehmen in einem Verein ohne Vorstand
von: D.Koch ()
Datum: 18.05.2018

Folgende Situation:
1. ein Verein (Nachbarschaft in einem Wohnblock), der seit 14 Jahren inaktiv ist, soll wiederbelebt werden. Es gibt noch acht Mitglieder. Der im Vereinsregister eingetragene Vorstand ist nicht mehr rechtsgültig. In der Vereinssatzung existiert ein Passus laut dem 20% der Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen können. Wir können demnach auf dieser Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand wählen und diesen beim Vereinsregister eintragen lassen und sind dann wieder handlungsfähig. Wenn nun die neuen Vorstände aus dem alten Mitgliederbestand kämen, wäre es denke ich kein Problem. Ist das so?
2. Es gibt mehrere neue Mitgliedsanwärter. In der Satzung steht, dass der Vorstand über die Mitgliedschaft entscheidet, die Mitgliederversammlung Einspruch erheben kann. Können wir ohne Vorstand (bevor der neue Vorstand gewählt ist) über die Mitgliederversammlung? neue Mitglieder aufnehmen?
3. Im neuen Vorstand sollen alte und neue Mitglieder vertreten sein? Können wir in der gleichen Mitgliederversammlung neue Mitglieder aufnehmen, den Vorstand neu wählen und eventuell die Satzung ändern (sie muss in einigen Punkten auch steuerrechtlich aktualisiert werden)? Dann hätten wir nur einen Gang zum Notar etc.
Ich hoffe ich habe alles verständlich beschrieben und freue mich auf eine Antwort. Mit herzlichen Grüßen!

Re: neue Mitglieder aufnehmen in einem Verein ohne Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.05.2018

Wenn nun die neuen Vorstände aus dem alten Mitgliederbestand kämen, wäre es denke ich kein Problem. Ist das so?

# Wenn sie nicht mehr im Amt sind, sind die allenfalls normale Mitglieder und habe hier kein Einspruchsrecht.

Können wir ohne Vorstand (bevor der neue Vorstand gewählt ist) über die Mitgliederversammlung? neue Mitglieder aufnehmen?

# Nein, das wäre gegen die Satzung. Zunächst muss ein neuer Vorstand gewählt werden.

Im neuen Vorstand sollen alte und neue Mitglieder vertreten sein? Können wir in der gleichen Mitgliederversammlung neue Mitglieder aufnehmen, den Vorstand neu wählen und eventuell die Satzung ändern (sie muss in einigen Punkten auch steuerrechtlich aktualisiert werden)?

# Ja, aber in nur der Reihenfolge:
1. Vorstand neu wählen
2. neue Mitglieder aufnehmen
weil ja nur der amtierende Vorstand Mitglieder aufnehmen kann.

Re: neue Mitglieder aufnehmen in einem Verein ohne Vorstand
von: D.Koch ()
Datum: 18.05.2018

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mir kam gleich noch eine Frage:
Ist diese erweiterte Reihenfolge in einer Sitzung möglich?
die Reihenfolge:
1. Vorstand neu wählen
2. neue Mitglieder aufnehmen
weil ja nur der amtierende Vorstand Mitglieder aufnehmen kann.
3. Vorstand nochmals neu wählen
(natürlich sind alle Beteiligten einverstanden, wir suchen nur einen Weg das schnell und rechtlich einwandfrei über die Bühne zu bringen.
oder das in zwei Sitzungen machen und erst nach der zweiten es ins Vereinsregister eintragen lassen?
Das bedeutet ist ein gewählter Vorstand schon handlungsfähig auch wenn er noch nicht im Vereinsregister registriert ist?

Re: neue Mitglieder aufnehmen in einem Verein ohne Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.05.2018

1. Vorstand neu wählen
2. neue Mitglieder aufnehmen
weil ja nur der amtierende Vorstand Mitglieder aufnehmen kann.
3. Vorstand nochmals neu wählen

# Ja, der Vorstand muss dann nur zwischendurch zurücktreten


oder das in zwei Sitzungen machen und erst nach der zweiten es ins Vereinsregister eintragen lassen?

# Das muss nicht sein, es geht in einer Sitzung

Das bedeutet ist ein gewählter Vorstand schon handlungsfähig auch wenn er noch nicht im Vereinsregister registriert ist?

# Ja, die Eintragung hat nur rechtbekundende Wirkung.

Re: neue Mitglieder aufnehmen in einem Verein ohne Vorstand
von: D.Koch ()
Datum: 22.05.2018

Herzlichen Dank!