neue Mitglieder aufnehmen in einem Verein ohne Vorstand
von: D.Koch ()
Datum: 18.05.2018
Folgende Situation:
1. ein Verein (Nachbarschaft in einem Wohnblock), der seit 14 Jahren inaktiv ist, soll wiederbelebt werden. Es gibt noch acht Mitglieder. Der im Vereinsregister eingetragene Vorstand ist nicht mehr rechtsgültig. In der Vereinssatzung existiert ein Passus laut dem 20% der Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen können. Wir können demnach auf dieser Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand wählen und diesen beim Vereinsregister eintragen lassen und sind dann wieder handlungsfähig. Wenn nun die neuen Vorstände aus dem alten Mitgliederbestand kämen, wäre es denke ich kein Problem. Ist das so?
2. Es gibt mehrere neue Mitgliedsanwärter. In der Satzung steht, dass der Vorstand über die Mitgliedschaft entscheidet, die Mitgliederversammlung Einspruch erheben kann. Können wir ohne Vorstand (bevor der neue Vorstand gewählt ist) über die Mitgliederversammlung? neue Mitglieder aufnehmen?
3. Im neuen Vorstand sollen alte und neue Mitglieder vertreten sein? Können wir in der gleichen Mitgliederversammlung neue Mitglieder aufnehmen, den Vorstand neu wählen und eventuell die Satzung ändern (sie muss in einigen Punkten auch steuerrechtlich aktualisiert werden)? Dann hätten wir nur einen Gang zum Notar etc.
Ich hoffe ich habe alles verständlich beschrieben und freue mich auf eine Antwort. Mit herzlichen Grüßen!