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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einwilligung
von: Schatz ()
Datum: 14.05.2018

Hallo,
unser Verein (e.V., gemeinnützug, ca. 100 Mitglieder) hat nur eine einfache Beitrittserklärung ohne Datenschutzhinweise. Ich habe verstanden, dass wir keine extra Einwilligung einfordern müssen.
Wir haben uns eine Datenschutzordnung gegeben (per Vorstandsbeschluss) und diese mit der Satzung verbunden.
Ich habe doch eine Informationspflcht gegenüber den Mitgliedern über die Verarbeitung (PC), Weitergabe (Bank) sowie deren Rechte.
Reicht es es die Datenschutzordnung an alle zu verteilen ?
Danke

Re: Einwilligung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.05.2018

In der Regel gibt es keine eigene Informationspflicht, weil sich die Datenerhebung und -verarbeitung ja schon aus dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis (der Mitgliedschaft) ergibt.
Wozu teilt man Bankdaten mit? Zur Weitergabe an die Bank!
Nur wenn die Daten anderweitig genutzt werden (z.B. Verbandsmeldungen) wäre das erforderlich.