stimmübertragung
von: jolanda ()
Datum: 25.04.2018
Hallo,
wir haben in der letzten MV die Satzung geändert. U.a. ist nun eine Stimmübertragung auf andere Mitglieder möglich.
Nun hatte ein Mitglied schon (prophylaktisch) vor der MV eine Stimme auf ein anderes Mitglied übertragen. Diese kann ja aber frühestens ab dem Zeitpunkt der erfolgten Satzungsänderung gelten. Oder?
Oder kann amn erst in der nächsten MV davon Gebrauch machen (da die Übertragung ja zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, als das lt. Satzung noch nicht möglich war)?
Danke