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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
stimmübertragung
von: jolanda ()
Datum: 25.04.2018

Hallo,

wir haben in der letzten MV die Satzung geändert. U.a. ist nun eine Stimmübertragung auf andere Mitglieder möglich.

Nun hatte ein Mitglied schon (prophylaktisch) vor der MV eine Stimme auf ein anderes Mitglied übertragen. Diese kann ja aber frühestens ab dem Zeitpunkt der erfolgten Satzungsänderung gelten. Oder?
Oder kann amn erst in der nächsten MV davon Gebrauch machen (da die Übertragung ja zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, als das lt. Satzung noch nicht möglich war)?

Danke

Re: stimmübertragung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.04.2018

Die Satzungsänderung wird erst mit der Eintragung wirksam. Damit ist die Sache klar.

Re: stimmübertragung
von: jolanda ()
Datum: 25.04.2018

Danke für die schnelle Antwort. Da stelle ich mir gleich eine neue Frage:

Wenn die Satzung erst mit der Eintragung wirksam wird, kann man dann überhaupt in der gleichen MV erst die Satzung ändern und dann den Vorstand neu wählen? Wenn man ihn nach der neuen Satzung wählt, ist das falsch (Änderung Anzahl und Ämter) und wenn man nach der alten Satzung wählt ist die Wahl mit der Eintragung der neuen Satzung hinfällig?

Danke

Re: stimmübertragung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.04.2018

Kann man dann überhaupt in der gleichen MV erst die Satzung ändern und dann den Vorstand neu wählen?

Ja, aber die Bestellung wird erst mit der Eintragung wirksam - zumindest für die Ämter, die nach alten Satzung nicht existierten.