Datenschutzverordnung
von: LuHa ()
Datum: 22.04.2018
Liebes Forum,
ich habe mich jetzt näher und konkret mit der neuen EU-Datenschutzverordnung auseinander gesetzt. In unserem Chor (<100 Mitglieder, <5köpfiger Vorstand) erheben wir ausschließlich die Daten, die zur Mitgliederverwaltung notwendig sind (Anschriften, Geburtsdaten, Mailadresse, Stimme, sowie freiwillig die Bankverbindung). Diese Daten werden in Excel-Listen auf einem privaten Rechner verwaltet.
Meine Fragen nun:
1. Brauchen wir überhaupt eine Datenschutzordnung bzw. einen entsprechenden Passus in der Geschäftsordnung? Falls ja: Reicht es, wenn diese vom Vorstand beschlossen wird?
2. Brauchen wir ein Verfahrensverzeichnis? Laut meiner Internetrecherche nicht, da weniger als 25 Personen Zugriff auf die Daten haben.
3. Müssen die Mitglieder der Datenspeicherung explizit zustimmen? Ich habe gelesen, dass das nicht notwendig ist, sofern es sich um "verpflichtende" Daten für die Mitgliederverwaltung handelt.
Danke für die Hilfe und viele Grüße
LuHa