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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Auflösung zweckgebundener Rücklagen
von: Marina-Magdalena ()
Datum: 14.03.2018

Hallo,

gibt es Vorschriften zum Umgang mit zweckgebundenen Rücklagen, wenn das Jahresergebnis im Folgejahr negativ ist? Muss man die Rücklage auflösen?

Danke für eine Auskunft!

Re: Auflösung zweckgebundener Rücklagen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.03.2018

Nicht grundsätzlich.
Die Rücklagen dürfen aber nicht höher sein, als das entsprechende Vermögen. Es könnte also deswegen eine Korrektur erforderlich sein, weil die Rücklagen tatsächlich gar nicht mehr vorhanden sind.