Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beschlussfassung Vorstandschaft
von: Stefan ()
Datum: 13.03.2018

Hallo zusammen!

Ich hätte da mal eine Frage. Es stellt sich folgender Sachverhalt:

In unserem Verein gibt es neben dem Vorstand i. S. v. § 26 BGB eine Vorstandschaft, die für das Tagesgeschäft zuständig ist und hierüber Beschlüsse fasst. Die Vorstandschaft besteht aus den beiden Vorständen und vier Beisitzern.

Es wurde nun zu einer Vorstandssitzung ordentlich und fristgerecht eingeladen. Zwei der Beisitzer werden nicht zur Vorstandssitzung kommen, da sie der Auffassung sind, dass ohne sie die Vorstandschaft nicht beschlussfähig ist und sie dadurch erreichen können, dass zu einem TOP kein Beschluss gefasst wird.

In der Satzung ist hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Vorstandschaft keine Regelung enthalten.

Ich gehe jedoch davon aus, dass zum einen es grundsätzlich so ist, dass die Vorstandschaft beschlussfähig ist, sofern auch nur eine Person anwesend ist (also genauso wie bei der Mitgliederversammlung). Diese einzelne Person könnte m. E. die Beschlüsse auch selbst fassen; der Alleingesellschafter einer GmbH kann ja beispielsweise auch mittels Beschluss einen Geschäftsführer bestellen.

Zum Anderen würde ich aber auch im Wege der Auslegung zum Ergebnis kommen, dass der gefasste Beschluss wirksam ist, sofern das Abstimmungsergebnis unter Einrechnung von zwei Nein-Stimmen der abwesenden Beisitzer sich nicht ändert (analog der Auslegung bei Beschlüssen der Mitgliederversammlung bei Nicht-Einladung von Vereinsmitgliedern).

Liege ich da richtig?

Vielen Dank für eure Hilfe! :-)

Re: Beschlussfassung Vorstandschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.03.2018

Wenn die Satzung das nicht anders regelt, gelten für die Beschlussfassung im Vorstand die gleichen Regelungen wie für die MV.
Jede ordnungsgemäß einberufene Sitzung ist also beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vorstandsmitglieder.
Es wäre ja auch widersinnig, wenn Vorstandsmitglieder wie beschrieben die Beschlussfassung blockieren könnten.

Nur bei vakanten Ämtern ist der Vorstand nicht beschlussfähig, wenn die Satzung das nicht anders regelt.

Re: Beschlussfassung Vorstandschaft
von: Stefan ()
Datum: 13.03.2018

Vielen Dank für ihre prompte Antwort!