Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Teamvorstand Einberufung JHV
von: Dieter K ()
Datum: 07.03.2018

Frage: Ich versuche gerade eine Satzungsänderung zu erarbeiten, die die Wahl des Vorstandes flexibel gestalten soll. Für mich ist derzeit noch nicht klar wenn es hier einen gleichberechtigten Teamvorstand gibt wer zu Sitzungen einlädt bzw die JHV leitet. Bestimmt das der Vorstand unter sich? Interne Geschäftsordnung??

§ 22 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:

(1) mindestens zwei bis höchstens fünf Personen im Sinne des BGB (Kernvorstand), von denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung bei der Bestellung des Vorstandes.

(2) weiteren Vorstandsmitgliedern ohne Vertretungsberechtigung (Fachvorstand), die vom Kernvorstand bestellt und abberufen werden. Über die Zahl der Mitglieder des Fachvorstandes, Ihren Aufgabenbereich und Ihre Amtsdauer entscheidet der Kernvorstand. Die Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes wird von der Mitgliederversammlung bestätigt. Die Mitgliederversammlung kann die Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes jederzeit widerrufen. Die Mitglieder des Fachvorstandes haben nur eine beratende Stimme.

(3) Über die interne Aufgabenverteilung entscheidet der Kernvorstand in seiner Geschäftsordnung,

Über Hilfe (mögliche Formulierungen) würde ich mich freuen.
Dieter K

Re: Teamvorstand Einberufung JHV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.03.2018

Da hätte ich gar keine Einwände.