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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliedsbeitrag erheben
von: Rainer Naujoks ()
Datum: 07.03.2018

Muss der Verein für den jährlich fälligen Mitgliedsbeitrag zwingend eine Rechnung schreiben? Und wenn ja - gibt es für eine solche Rechnung eine erforderliche Form (mit Rechnungsnummer z.B.)? Oder ist eine solche Rechnung (da der Beitrag ja - wie ich vermute - eine "Bringeschuld" ist), eher lediglich eine Erinnerung an die fällige Zahlung? (Es geht nur um Zahlungsaufforderung per Rechnung, nicht um Lastschrifteinzug).

Re: Mitgliedsbeitrag erheben
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.03.2018

Es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, eine Rechnung muss deswegen nicht gestellt werden.