Einsatzung VS-Mitglied(er) kommisarisch
von: boernie53 ()
Datum: 01.03.2018
Hallo,
das denke ich nicht. Es ist eine Frage/Definition der dringenden Fälle. Ist die Sache z.B. auf Krankheit oder Schlimmeres begründet, ist es ein dringender Fall.
Ansonsten sicher nicht.
So sehe ich das.
Mit freundliche Grüßen
boernie53