Re: Entlastung Vorstand
von: Hardy ()
Datum: 24.02.2018
Entlastung Vorstand
Autor: Uwe Bertling
Datum: 13.01.11 11:00
Hallo,
wer kann mir hier weiterhelfen?.
Wie läuft das Verfahren für die Entlastung des Vorstandes?
Wird der Vorstand insgesamt entlastet oder jedes Vorstandmitglied einzeln?
Wenn ein oder mehrere Mitglieder nicht entlastet werden, wie wirkt sich das auf die übrigen Mitglieder aus? Können die sich zur Wiederwahl stellen.?
Kann ein Mitglied, das nicht entlastet wurde erneut kandidieren?
Gilt für die Entlastung die Mehrzahl der Ja-Stimmen?
Was passsiert wennn keine Mehrheiten für einen neuen Vorstand zustande kommen,
gibt es da eine Regelung für einen Notvorstand?
Im voraus schon mal vielen Dank.
Uwe
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Re: Entlastung Vorstand
Autor: Wolfgang Pfeffer
Datum: 13.01.11 14:04
Da es für die Entlastung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, kommt es zunächst auf die Satzung an. Fehlen hier Vorgaben, ist die bisher geübte Praxis (Vereinsherkommen) zu berücksichtigen.
Grundsätzlich (mangels Satzungsregelung) gilt:
- Die Vorstandsmitglieder können einzeln entlastet werden.
- Die Entlastung ist nicht Voraussetzung für die Wiederwahl.
- Es gilt das allgemeine Abstimmungsverfahren (mangels Satzungsregelung die einfache Mehrheit der gültigen Ja- über die Nein-Stimmen)
- Ein Notvorstand kann nicht bestellt werden, wenn sich keine erforderliche Mehrheit für die Wahl findet. Entweder wird erneut gewählt oder die Satzung wird entsprechend geändert.
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Re: Entlastung Vorstand
Autor: Uwe Bertling
Datum: 13.01.11 14:12
Hallo Herr Pfeffer,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort
Uwe Bertling
Hallo Jele, nutze doch auch die Suche über "Google", denn da findet man auch diese Antwort aus dem hiesigen Forum oder von anderen Autoren, " Entlastung des Vorstandes."
Es gilt das was in der Satzung steht zur Entlastung und wenn nicht, dann das wie es bisher in den MV gemanagt wurde. Es spielt keine Rolle ob der Vors. gleichztg. der VL ist, aber das Thema sollte in der TO stehen: a) Bericht der Buch- oder Kassenprüfer, b) Entlastung. Bei mir im Gartenverein steht das so in der TO und den Entl.-Antrag stellt der Chef der o.g. Prüfer am Ende seines Berichts.
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