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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Entlastung Vorstand
von: Jele ()
Datum: 24.02.2018

Hallo,

als Tagesordnungspunkt unserer Mitgliederversammlung ist geplant, den Vorstand zu entlasten.
Darf in der Sitzung dieser Vorschlag vom Vereinsvorsitzenden (in diesem Fall gleichzeitig der Versammlungsleiter) gemacht werden, oder muss er von einem nicht-Vorstandsmitglied kommen?

Aus anderen Vereinen kenne ich, dass es der Kassenprüfer macht. Jetzt sagte der Vorsitzende, dass er es auch darf. Könnten Sie mir weiterhelfen?

Herzlichen Dank vorab!
Jele

Re: Entlastung Vorstand
von: Hardy ()
Datum: 24.02.2018

Entlastung Vorstand

Autor: Uwe Bertling
Datum: 13.01.11 11:00

Hallo,
wer kann mir hier weiterhelfen?.
Wie läuft das Verfahren für die Entlastung des Vorstandes?
Wird der Vorstand insgesamt entlastet oder jedes Vorstandmitglied einzeln?
Wenn ein oder mehrere Mitglieder nicht entlastet werden, wie wirkt sich das auf die übrigen Mitglieder aus? Können die sich zur Wiederwahl stellen.?
Kann ein Mitglied, das nicht entlastet wurde erneut kandidieren?
Gilt für die Entlastung die Mehrzahl der Ja-Stimmen?
Was passsiert wennn keine Mehrheiten für einen neuen Vorstand zustande kommen,
gibt es da eine Regelung für einen Notvorstand?

Im voraus schon mal vielen Dank.

Uwe

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Re: Entlastung Vorstand

Autor: Wolfgang Pfeffer
Datum: 13.01.11 14:04

Da es für die Entlastung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, kommt es zunächst auf die Satzung an. Fehlen hier Vorgaben, ist die bisher geübte Praxis (Vereinsherkommen) zu berücksichtigen.
Grundsätzlich (mangels Satzungsregelung) gilt:
- Die Vorstandsmitglieder können einzeln entlastet werden.
- Die Entlastung ist nicht Voraussetzung für die Wiederwahl.
- Es gilt das allgemeine Abstimmungsverfahren (mangels Satzungsregelung die einfache Mehrheit der gültigen Ja- über die Nein-Stimmen)
- Ein Notvorstand kann nicht bestellt werden, wenn sich keine erforderliche Mehrheit für die Wahl findet. Entweder wird erneut gewählt oder die Satzung wird entsprechend geändert.

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Re: Entlastung Vorstand

Autor: Uwe Bertling
Datum: 13.01.11 14:12

Hallo Herr Pfeffer,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort

Uwe Bertling

Hallo Jele, nutze doch auch die Suche über "Google", denn da findet man auch diese Antwort aus dem hiesigen Forum oder von anderen Autoren, " Entlastung des Vorstandes."
Es gilt das was in der Satzung steht zur Entlastung und wenn nicht, dann das wie es bisher in den MV gemanagt wurde. Es spielt keine Rolle ob der Vors. gleichztg. der VL ist, aber das Thema sollte in der TO stehen: a) Bericht der Buch- oder Kassenprüfer, b) Entlastung. Bei mir im Gartenverein steht das so in der TO und den Entl.-Antrag stellt der Chef der o.g. Prüfer am Ende seines Berichts.



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Re: Entlastung Vorstand
von: Jele ()
Datum: 24.02.2018

Hallo Hardy,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Leider hatte ich in den Einträgen keine Antwort auf die Frage gefunden, ob praktisch der Vorstand selbst seine Entlastung vorschlagen darf. Die Satzung sagt nur, dass es durch die Mitgliederversammlung erfolgen muss. Und in den Tagesordnungspunkten steht der Punkt.
Leider ist der Verein recht neu gegründet, so dass wir keine Erfahrung damit haben.
Wie Du auch schreibst, hatte ich erwartet, dass der Kassenprüfer die Entlastung vorschlägt, unser Vorstand ist aber fest davon überzeugt, dass er es auch darf... Ich möchte hier jetzt ungern einen Fehler machen...

Viele Grüße
Jele

Re: Entlastung Vorstand
von: Hardy ()
Datum: 25.02.2018

Hallo Jele,
Nach § 34 BGB ist es dem Vorstand und seinen Mitgliedern nicht gestattet, an der Abstimmung über die Entlastung teilzunehmen, da bei der Beschlussfassung Regressansprüche gegen ihn oder seine Mitglieder verhandelt werden.
Ein gesetzlicher Anspruch des Vereinsvorstands auf Entlastung besteht nicht. Die Entlastung ergibt sich aus der Vereinssatzung oder dem Gewohnheitsrecht.

Also, der Vorsitzende und alle die VS-Mitglieder können nach dem BGB nicht dazu abstimmen. Deshalb sollte der Vors., dass schon dem Chef der Kassenprüfer überlassen, da der ja der MV den Bericht über die Kassenprüfung und inkl. den Antrag zur Entlastung macht.
Deshalb goggle das mal selbst im I-Net, denn da kann man das auch lesen!

Schönen Sonntag!
Hardy