Re: Beschlussfassung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.02.2018
Grundsätzlich steht es der Versammlung (Vorstandssitzung oder auch Mitgliederversammlung) frei, Tagesordnungspunkte zusammenzufassen, solange sie im inhaltlichen Kern nicht abgeändert werden.
Wir man das dann nennt, spielt keine Rolle. Es gibt dazu keine formellen Vorgaben, solange klar ist, dass es sich um einen Beschluss zum TOP handelt.