Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beschlussfassung
von: GroßeFeder ()
Datum: 23.02.2018

Hallo, ich habe wieder einmal eine Frage,

Bei einer außerordentlichen Vorstandssitzung wurden drei verschiedene Sachverhalte in einem Beschluss zusammengefasst und schriftlich in Absatzform übermittelt. Geht das?

Muss nicht jeder Sachverhalt für sich als ein Beschlussgegenstand behandelt werden?
Und kann ein Beschluss, später als Angebot bezeichnet werden?

MfG
GroßeFeder

Re: Beschlussfassung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.02.2018

Grundsätzlich steht es der Versammlung (Vorstandssitzung oder auch Mitgliederversammlung) frei, Tagesordnungspunkte zusammenzufassen, solange sie im inhaltlichen Kern nicht abgeändert werden.

Wir man das dann nennt, spielt keine Rolle. Es gibt dazu keine formellen Vorgaben, solange klar ist, dass es sich um einen Beschluss zum TOP handelt.

Re: Beschlussfassung
von: GroßeFeder ()
Datum: 26.02.2018

Hallo Herr Pfeffer,

zunächst vielen Dank für Ihre Antworten.

Auf der Einladung zur Vorstandssitzung steht unter
5. Vereininternes

im Auszug dazu
TOP 5 Der Vorstand beschließt einstimmig das Arbeitsverhältnis mit der ... zu kündigen.

Wen ich Ihre vorherige Antwort richtig deute, dass ist das so korrekt, oder müsste der Beschlussgegenstand als TOP konkretisiert in der Einladung erscheinen?

Vereininternes ist ja sehr dehnbar und könnte, die Möglichkeit ist ja nicht auszuschließen, hinterher beliebig mit "gefassten" Beschlüssen gefüllt werden.

GroßeFeder

Re: Beschlussfassung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.02.2018

"Vereinsinternes" reicht als Benennung nicht aus. Auf der Basis kann kein wirksamer Beschluss gefasst werden.

Re: Beschlussfassung
von: GroßeFeder ()
Datum: 27.02.2018

Hallo Herr Pfeffer,

danke sehr. Ich hatte schon in dieser Richtung so eine Ahnung. Vielen Dank für Ihre Antworten, die ich vielleicht zukünftig weiterhin in Anspruch gerne nehmen würde.

MfG
GroßeFeder