Satzungszweck zur Unterstützung von Flüchtlingen
von: TTom ()
Datum: 20.02.2018
Hallo,
im Großraum unserer Stadt haben wir jetzt schon mehrfach gehört, dass Vereine Flüchtlinge ausschließen wollen, weil keine Beiträge gezahlt werden können. Das sind Fälle von Volljährigen, die scheinbar nicht an Töpfen der Teilhabe-Leistungen partizipieren können und deren Beiträge schon seit drei Jahren gestundet/gemahnt sind.
Kann ein anderer Verein aus seinen Vereinsmitteln die Beitragszahlung (teilweise) übernehmen und welcher Satzungszweck bzw. Gemeinnützigkeits-Grund müsste dazu erfüllt sein?