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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungszweck zur Unterstützung von Flüchtlingen
von: TTom ()
Datum: 20.02.2018

Hallo,

im Großraum unserer Stadt haben wir jetzt schon mehrfach gehört, dass Vereine Flüchtlinge ausschließen wollen, weil keine Beiträge gezahlt werden können. Das sind Fälle von Volljährigen, die scheinbar nicht an Töpfen der Teilhabe-Leistungen partizipieren können und deren Beiträge schon seit drei Jahren gestundet/gemahnt sind.

Kann ein anderer Verein aus seinen Vereinsmitteln die Beitragszahlung (teilweise) übernehmen und welcher Satzungszweck bzw. Gemeinnützigkeits-Grund müsste dazu erfüllt sein?

Re: Satzungszweck zur Unterstützung von Flüchtlingen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.02.2018

Ein anderer Verein kann problemlos Mittel an andere gemeinnützige Vereine weitergeben (sog. teilweise Mittelweitergabe) . Das braucht weiter keine Begründung oder bestimmte Voraussetzungen. In dem Rahmen wäre auch die Übernahme der Beiträge möglich. Gezahlt werden muss aber an den Verein, nicht an die Mitglieder.