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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
satzungsneufassung
von: brigitte ()
Datum: 19.02.2018

hallo, mitstreiter und mitleser,
unser vorstand hat als nichtberechtigter (weil ohne Mitgliederbeschluß) unserem trägerverein gekündigt. durch unseren trägerverein hatten wir die hauptvoraussetzung für die gemeinnützigkeit, dies ist im sinn und zweck unserer satzung festgeschrieben. dieser (sinn und zweck) kann nur einstimmig verändert werden. diese einstimmigkeit wird es nicht geben.
ich habe nun die befürchtung, daß unser vorstand versucht, unsere alte satzung über eine satzungsneufassung auszuhebeln.
frage: kann sich grundsätzlich ein eingetragener verein, ohne sich aufzulösen, in einen nicht eingetragenen verein umwandeln?
laut sauter, 20. auflage, 133 b, ist eine satzungsneufassung "rechtlich eine änderung der bisherigen satzung",
in unserem falle wiederum einstimmige veränderung des sinn und zwecks, richtig?
wie ist der letzte satz vom ersten absatz auf seite 82 gemeint?
unser vorstand versucht, ohne legitimiert zu sein, durch (mittlerweile 3 beabsichtigte) satzungsänderungen die o. g. kündigung im nachhinein offiziell durchzudrücken.
wo gibt es fallstricke?
ich bin gespannt auf und dankbar für antworten, brigitte

Re: satzungsneufassung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.02.2018

Satzungsänderungen brauchen immer die entsprechende Mehrheit in der Mitgliederversammlung.
Ob eine Zweckänderung vorliegt, kann ich so nicht beurteilen. Das ist der Fall, wenn sich der grundlegende Charakter der Vereinstätigkeit ändert.

Re: satzungsneufassung
von: Hardy ()
Datum: 20.02.2018

Hallo Brigitte,

Du kannst auch mit anderen Mitgliedern des Vereins Euch an das Vereinsregister wenden und auf die Arbeitsweise Eures Vorstands hinweisen.

Zur Kündigung beim Trägerverein durch den „nicht berechtigten Vorstand“: was steht konkret dazu in der Satzung? Oder kann das nur die MV beschließen? Dann schreib es so hier in das Forum, wie es in der jetzigen Satzung steht!

Zur Änderung des Vereinszwecks schreib doch mal konkret worin der Zweck lt. Satzung besteht und worin Deine Vermutung einer Zweckänderung besteht!
Nach § 33 Abs. 1 Satz. 2 BGB ist eine Änderung des Vereinszwecks möglich.

Nach der gesetzlichen Regelung müssen jedoch sämtliche Vereinsmitglieder ihre Zustimmung geben. Nichterschienenen müssen (nachträglich) schriftlich zustimmen.

Es sei denn, dass im Sinn des § 40 BGB in der jetzigen Satzung bei einer möglich späteren Zweckänderung des Vereins ausdrücklich zum Ausdruck kommt und der Wille besteht, dass nicht alle Mitglieder dem zustimmen müssen.
Siehe auch: Bundesgerichtshof Urt. v. 11.11.1985, Az.: II ZB 5/85 Satzungsänderung; Vorstand; Alleinvertretungsberechtiges Vorstandsmitglied

Hardy

Re: satzungsneufassung
von: Hardy ()
Datum: 20.02.2018

frage: kann sich grundsätzlich ein eingetragener verein, ohne sich aufzulösen, in einen nicht eingetragenen verein umwandeln
Brigitte, schau mal unter dem Begriff "Verein" bei Wikipedia, denn da findest man unter beiden Begriffen Einiges!
Hardy