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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ein-Personen-Vorstand
von: Karlbert ()
Datum: 12.12.2017

Guten Abend,

dürfte ich fragen wie es mit der Beschlussfähigkeit eines Vorstands, der gemäß Satzung aus ein oder zwei Personen bestehen muss, aussieht? Bei zwei Personen ist es ja klar, es muss Vorstandssitzungen geben und dafür gibt es in der Satzung Beschluss-Regelungen. Wie ist das aber, wenn der Vorstand wirklich nur aus einer Person besteht? Muss es bestimmte Formulierungen in der Satzung geben? Oder entscheidet der Vorstand einfach alles alleine? Wenn er Entscheidungen trifft: Muss er dann die Beschlüsse schriftlich niederlegen oder reicht es, wenn er in der MV generell Rechenschaft über seine Tätigkeiten ablegt? Ich habe nur Regelungen für Vorstände mit mehreren Mitgliedern gefunden.

Dankeschön!

Re: Ein-Personen-Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.12.2017

Muss es bestimmte Formulierungen in der Satzung geben?
# Nein.

Oder entscheidet der Vorstand einfach alles alleine?
# Ja, zwangsläufig, soweit die Satzung hier keine Vorgaben zur Zuständigkeit der MV macht.

Muss er dann die Beschlüsse schriftlich niederlegen oder reicht es, wenn er in der MV generell Rechenschaft über seine Tätigkeiten ablegt?
# Ein Verpflichtung, die Beschlüsse zu protokollieren, könnte sich nur aus der Satung ergeben.

Re: Ein-Personen-Vorstand
von: Karlbert ()
Datum: 19.12.2017

Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort!