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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gemeinnützigkeit
von: Issi ()
Datum: 08.12.2017

Guten Morgen,

wir sitzen gerade über der Satzung bzgl. unserer Vereinsgründung und haben noch einige Fragen, auf die wir bisher auch in den E-books keine Antworten gefunden haben (wenn wir sie übersehen haben, entschuldigen Sie bitte vielmals!)

(1) Der Vereinszweck kann in seiner Umsetzung je nach Schwerpunkt sowohl gemeinnützig, als auch mildtätig, als auch kirchlich sein. Ist es zulässig, dass der Verein "ausschließlich gemeinnützig, mildtätig und kirchlich" agiert? Oder muss man sich für einen Punkt entscheiden?

(2) Wenn der Vorstand nur aus einer Person besteht und man dennoch Aufgaben verteilen möchte (zB Protokollant, Organisator,...) ist es dann sinnvoll dies als erweiterten Vorstand aufzuführen oder muss man die Aufgabenverteilung gar nicht in der Satzung erwähnen?

(3) Kann der Vereinsname eine Stadt beinhalten, die unmittelbar angrenzend zum Vereinssitz liegt - obwohl dieser Vereinssitz regional zu einem anderen Amtsgericht gehört? Kann der Vereinsname den Satzungszweck eingrenzen (fiktives Beispiel: wenn der Verein "Anglerverein" heißt, im Satzungszweck aber neben der Förderung des Angerwesens auch die Förderung von Restaurierungen antiker Fischerboote angegeben ist, kann dann jemand auf Grund des Namens den Satzungszweck in Frage stellen?)

(4) Wenn der Verein noch in diesem Jahr gegründet wird, müssen dann die Mitgliedsbeiträge der Gründungsmitglieder noch in diesem Jahr eingehen oder kann das im nächsten Jahr beginnen?

Vielen, vielen, vielen Dank für Ihre Mühe! Issi

Re: Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.12.2017

(1) Der Vereinszweck kann in seiner Umsetzung je nach Schwerpunkt sowohl gemeinnützig, als auch mildtätig, als auch kirchlich sein. Ist es zulässig, dass der Verein "ausschließlich gemeinnützig, mildtätig und kirchlich" agiert? Oder muss man sich für einen Punkt entscheiden?

# Ja. Der Verein kann mehrere Zwecke haben - auch zugleich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche.

(2) Wenn der Vorstand nur aus einer Person besteht und man dennoch Aufgaben verteilen möchte (zB Protokollant, Organisator,...) ist es dann sinnvoll dies als erweiterten Vorstand aufzuführen oder muss man die Aufgabenverteilung gar nicht in der Satzung erwähnen?

# Die Aufgabenteilung muss in der Satzung nicht geregelt sein. Der Vorstand kann Aufgaben auch auf Nichtvorstandsmitglieder verteilen. Im Zweifel genügt die Zustimmung der MV.

(3) Kann der Vereinsname eine Stadt beinhalten, die unmittelbar angrenzend zum Vereinssitz liegt - obwohl dieser Vereinssitz regional zu einem anderen Amtsgericht gehört? Kann der Vereinsname den Satzungszweck eingrenzen (fiktives Beispiel: wenn der Verein "Anglerverein" heißt, im Satzungszweck aber neben der Förderung des Angerwesens auch die Förderung von Restaurierungen antiker Fischerboote angegeben ist, kann dann jemand auf Grund des Namens den Satzungszweck in Frage stellen?)

# Der Vereinsname darf nicht irreführend sein, muss aber nicht alle Satzunszwecke abdecken. Bei der Angabe eine geograpischen Bezeichnung darf nicht der Eindruck entstehen, der Verein hätte hier eine exklusive Stellung.

(4) Wenn der Verein noch in diesem Jahr gegründet wird, müssen dann die Mitgliedsbeiträge der Gründungsmitglieder noch in diesem Jahr eingehen oder kann das im nächsten Jahr beginnen?

# Das kann die Mitgliederversammlung entscheiden.