Vorstandsmitglied vereinsschädigend, Ausschluss?
von: SQOUT ()
Datum: 20.11.2017
Ich bin neu in diesem Forum, möchte aber im Moment noch, wegen der Brisanz des Falles, auf eine Vorstellung verzichten.
Vorstandsmitglied vereinsschädigend, Ausschluss?
Es geht um einen Verein, der in der Förderung der sozialer Projekte tätig ist.
Ein Vorstandsmitglied (nicht vertretungsberechtigt) beschäftigt seit der Vereinsgründung, die Tagesordnung der Vorstandssitzungen zu mehr als 50%.
Natürlich wurde das gerügt.
Es liegt dem ein umfangreicher Schriftverkehr zugrunde, in dem die Vorwürfe des Vors. und des GF (Vorstand 3 Personen) nicht bestritten werden.
- Es geht dabei um Alleingänge des Vorstandsmitglieds, z. B. bei staatlichen Stellen der sozialen Unterstützung.
- Das Vorstandsmitglied verlangt eine schriftliche Abmachung, diese Alleingänge zu billigen, ein Konzept bestehe (welches der Vors. und GF nicht kennt), dieses Konzept will das Vorstandsmitglied per dieser Vereinbarung alleine durchführen. Auch im Weiteren, sollen die Punkte dieses "Konzepts" nicht bekannt gegeben werden, Begründung, dass das Konzept ja sonst nur geklaut würde.
Es wurde eine Vorstandssitzung einberufen, einziger TOP, das Verhalten dieses Vorst.-Mitgl. zu klären.
In der Vorstandssitzung wurden die geschilderten - und viele weitere, gleichgelagerte Punkte angesprochen und in einem umfangreichen Protokoll niedergeschrieben. Bislang wurde dem versendeten Protokoll nicht widersprochen.
In der selben Vorstandssitzung bat der Vors. den GF und das betr. Vorst.-Mitgl. um die Unterschriften zur Eröffnung eines Spendenkontos (war beschlossen). Diese Unterschriften wurde verweigert.
Der Vors. trug vor, die verweigerte Unterschrift und alle vorher angesprochenen Verfehlungen wären extrem vereinsschädigend und müssten geahndet werden. Dies wurde vom GF gleichlautend unterstützt.
Das betr. Vorst.-Mitgl. drohte damit, dass ER eine Mitgliederversammlung einberufen würde und dass er den Vors. und GF zum Teufel jagen würde, notfalls gerichtlich.
Der Einwand, dass er nach der Satzung nicht berechtigt sei eine MV einzuberufen beantwortete er damit, dass er diesen Verein zerstören würde.
Diese Äußerungen wurden im Protokoll festgehalten.
Der Vors. und der Gf wissen, dass man ein Vorst.-Mitgl. nicht einfach ausschließen kann, möchte ihm jedoch weitere Alleingänge (schriftlich) verbieten und das den wichtigsten Partnern sachlich mitteilen.
Es soll eine MV einberufen werden, zur Abwahl des Vorst. Mitgl. und Nachwahl eines Vorst.-Mitgl.
Wegen der Brisanz will der Restvorstand ab der Einladung, keine neuen Mitgliedsanträge bearbeiten, weil eine Okkupation der MV befürchtet wird.