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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Zweckbetrieb - Satzung
von: Lilliy ()
Datum: 14.11.2017

Hallo Forum,

kann ein Verein zwei mit dem Wort "Satzung" bezeichnete "Regelwerke" haben?

1. Die Satzung, mit der auch die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte.

2. Der neue Zweckbetrieb bekommt auch ein Satzung, in der geregelt wird, was der Sinn und Zweck dieses Betriebs ist und wie er organisiert ist.

Oder wäre es nicht besser oder vielleicht auch aus vereinsrechtlichen Gründen Pflicht, das "Regelwerk" des Zweckbetriebs "Geschäftsordnung" zu nennen bzw. gibt es noch einen anderen passenden und im Vereinsleben üblichen Begriff dafür?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Re: Zweckbetrieb - Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.11.2017

Als Satzung gilt beim e.V. nur, was eingetragen ist, insofern erledigt sich die Frage.
Das andere Regelwerk kann also nur den Status einer Vereinsordnung haben.