Zweckbetrieb - Satzung
von: Lilliy ()
Datum: 14.11.2017
Hallo Forum,
kann ein Verein zwei mit dem Wort "Satzung" bezeichnete "Regelwerke" haben?
1. Die Satzung, mit der auch die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte.
2. Der neue Zweckbetrieb bekommt auch ein Satzung, in der geregelt wird, was der Sinn und Zweck dieses Betriebs ist und wie er organisiert ist.
Oder wäre es nicht besser oder vielleicht auch aus vereinsrechtlichen Gründen Pflicht, das "Regelwerk" des Zweckbetriebs "Geschäftsordnung" zu nennen bzw. gibt es noch einen anderen passenden und im Vereinsleben üblichen Begriff dafür?
Vielen Dank für Ihre Antworten!