Geschäftsfähigkeit sichern - Formulierung ausreichend?
von: HeIkvo ()
Datum: 14.11.2017
Guten Tag Herr Pfeffer,
unser geschäftsführender Vorstand setzt sich aus 3 Personen zusammen.
Der erweiterte Vorstand setzt sich aus 8 Personen zusammen.
Lt. unserer Satzung sind je zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes befugt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Für den Fall, dass tatsächlich einmal zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands gleichzeitig nicht mehr zur Verfügung stehen (z. B. aufgrund Krankheit oder spontaner Amtsniederlegung), soll die Geschäftsfähigkeit durch die Aufnahme des nachstehenden Passus in die Satzung sichergestellt werden:
Scheidet ein Mitglied aus dem geschäftsführenden Vorstand im Sinne des §11 Nr. 1 der Satzung vor dem Ende seiner Amtsperiode aus dem Vorstand aus, können die übrigen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und die Mitglieder des erweiterten Vorstandes bis zur Durchführung von satzungsmäßigen Neuwahlen ein Ersatzmitglied berufen. Die Beschlussfassung diesbezüglich erfolgt im Rahmen einer Vorstandssitzung, die per Einladung in Textform mit einer Vorlaufzeit von 3 Tagen einzuberufen ist. Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.
Können wir mit dieser Formulierung "arbeiten"?
Was ist, wenn sich niemand bei den satzungsmäßigen Neuwahlen für ein Amt finden lässt?
Im Voraus ein Danke für Ihre Rückantwort.
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