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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
vergabe ehrenmitgliedschaft
von: brigitte ()
Datum: 06.11.2017

hallo,
so geht es bei unserer mv zu:
- verlesen der tagesordnung, dabei der bericht des zurückgetretenen schatzmeisters
- nachdem dieser endete, schlug unser komm. vorsitzender eben diese person für die ehrenmitgliedschaft vor
ich fragte noch, wann ihm denn die idee dazu gekommen sei, antwort: vorhin
bei der abstimmung hierzu kam dann gleich noch die entlastung dazu.
und das, obwohl gerade der geehrte ohne mitgliederbeschluß ein schreiben initiierte, welches die mitgliedschaft zu unserem trägerverein kündigte.
in der folge der mv kam es auch zu verbalen persönlichen angriffen, die von häme begleitet waren.
wie weit kann zivilcourage gehen? ich hoffe, ihr habt nicht solche probleme.
eure mitstreiterin brigitte

Re: vergabe ehrenmitgliedschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.11.2017

Gab es denn ein Mehrheit dafür?
Der Beschluss ist übrigens - wenn die Satzung das nicht abweichend vom BGB regelt - anfechtbar, wenn er nicht schon auf der bei der Einladung mitgeteilten Tagesordnung war.

Re: vergabe ehrenmitgliedschaft
von: Hardy ()
Datum: 06.11.2017

für unsere mitgliederversammlung im november ist allerdings kein top rechenschaftsbericht vorgesehen (auch keine Entlastung, das schriebst Du vor wenigen Wochen Brigitte.
Wenn Du das so rechtzeitig noch hinbekommen hast, i.O. Die Ehrenmitgliedschaft gibt es wohl lt. Satzung?
Ansonsten trifft das zu, was Hr. Pfeffer zu gültigen Beschlüssen meint, sh. § 32 BGB.
Ist der komm. Vorsitzende auch Vorstand nach § 26 BGB ?

Hardy

Re: vergabe ehrenmitgliedschaft
von: brigitte ()
Datum: 07.11.2017

ich grüße hardy und herrn pfeffer und die anderen,
zum komm. vors.: laut unserer satzung sind nur der vorsitzende und der schatzmeister vertretungsberechtigt. nur im verhinderungsfall der stell. mit dem schatzmeister usw.
nun hat also der komm. vorsitzende den schatzmeister (ohne vorstandsbeschluß, in eigenregie, unmittelbar vor der mv) zur beschlußfassung als ehrenmitglied vorgeschlagen.
ja, es war ein mehrheitsbeschluß.

mir ist klar, daß ich das anfechten kann, aber wir sind wohl nur wenige, die eine anfechtung auf den weg bringen würden.

2. problematik: in der tagesordnung stand zwar als top "bericht des schatzmeisters", aber bei aufzählung der beschlüsse fehlt dieser. der punkt entlastung trat erstmals bei verlesung der tagesordnung auf. es wurde nach aushang der tagesordnung keine ergänzung vorgenommen.

ich wurde in der mv vor versammelter mannschaft verbal angegriffen und mir wurde unterstellt, ich wäre vom trägerverein "eingeschleust" bzw. installiert.

ja, so kann es gehen, wenn man vertraut und nicht hinterfragt, liebe leserInnen.

Re: vergabe ehrenmitgliedschaft
von: Hardy ()
Datum: 07.11.2017

Brigitte, falls Du was erreichen willst, lies das:

Antrag auf Eintragung der Vorstandsänderung (Anmeldung)

Der Antrag muss durch den Vorstand gemäß § 26 BGB in
vertretungsberechtigter Anzahl gestellt werden. Ihre Unterschriften unter dem
Antrag sind öffentlich zu beglaubigen. Die Vorstandsmitglieder müssen dazu
in der Regel einen Notar aufsuchen.
- Notwendiger Inhalt:
Melden Sie an, welche Mitglieder des Vorstandes ausgeschieden und welche
Mitglieder neu in den Vorstand eingetreten sind. Auch Wechsel in den
Funktionen der Vorstandsmitglieder sind anzumelden. Geben Sie bitte die
Geburtsdaten und Wohnorte der neuen Vorstandsmitglieder an.

D.h. die Änderung des Schatzmeisters muss aus dem beim Notar vorgelegten Schreiben hervorgehen.

Der komm. Vors. kann aber hier m.M.n. keine Rolle spielen, da er ja nicht durch die letzte MV oder auch vorher nicht gewählt wurde. Deshalb kann er gar nicht den Verein nach § 26 BGB vertreten! Das kann nur der stv.V. und Schatzmeister(in).

Warum wird die Wahl des Vors. herausgeschoben? Das wäre doch für Dich der Punkt gewesen, um hier nach dem Vereinsrecht Deinem e.V. den besseren Weg zu ebnen?

Schreibe doch bitte mal exakt nach der vorhandenen Satzung den Teil ab, wie die Vertretungsberechtigung nach § 26 BHB da geschrieben steht.

Im Vereinsregister beim Amtsgericht kannst Du selbst Unterlagen Deines Vereins, eben auch Wahlprotokolle etc. nachlesen. Verbünde Dich mit anderen Mitgliedern.

Hardy

Re: vergabe ehrenmitgliedschaft
von: brigitte ()
Datum: 07.11.2017

hallo, hardy,
ich habe mich zur wahl der funktion des vorsitzenden aufgestellt, habe aber nur r5 stimmen bekommen. ich gehöre eben auch nicht zum klüngel und bin, wie man merkt, kritisch. ganz schlechte voraussetzungen!

ich möchte nochmals betonen: es gab laut aushang 3 beschlußentwürfe, einen davon konnten wir kippen (satzungsänderung). dafür haben wir jetzt den 3. entwurf (neufassung) zur satzungsänderung innerhalb von 6 monaten bekommen, der wieder abgestimmt werden soll. bis heute fehlt ein mitgliederbeschluß zur erarbeitung einer satzungsänderung.

hier 2 abschriften:
"ehrenmitgliedschaft: die ehrenmitgliedschaft kann personen verliehen werden, die sich um den verein besonders verdient gemacht haben. die verleihung erfolgt auf vorschlag des vorstandes durch die migliederversammlung."
"Vorstand:2. der vorsitzende und der schatzmeister sind gem. §26 abs. 2 BGB gemeinsam zur juristischen vertretung des vereins berechtigt. bei verhinderung des einen ist der andere zusammen mit dem stellvertretenden vorsitzenden, bei dessen verhinderung mit dem schriftführer oder dem stellvertretenden schatzmeister, zur vertretung des vereins berechtigt. die verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden."

ich ging bislang davon aus, das bei rücktritt des vorsitzenden der stellv. vors. automatisch komm. vors. wird. das scheint nicht der fall?! die ergänzungswahl fand statt, jetzt (nach einem halben jahr) haben wir wieder einen vorsitzenden.

also, der vorschlag zur ehrenmitgliedschaft des schatzmeisters kam vom stell. vorsitzenden, die idee kam ihm unmittelbar vor der mv.
die entlastung des zurückgetr. vorsitzenden und des schatzmeisters gab es nicht als beschlußentwürfe in der einladung zur tagesordnung.

Re: vergabe ehrenmitgliedschaft
von: Hardy ()
Datum: 08.11.2017

Verwirrend Deine Schilderung.
Im Schaukasten wird eine lückenhafte TO zur MV veröffentlicht, aber in der MV durch den VS-Ltr. "willkürliche" neue TO-Punkte genannt und danach gehandelt. Wenn Dir das vorher auffällt, musst Du vor dem Beschluss zur TO aber darauf aufmerksam machen. Da findest Du bei Sauter genügend Anhaltspunkte. Ich kann Dir nur raten mit den anderen 5 Stimmen oder Du erst mal selbst die Unterlagen des Vereins im Vereinsregister anzusehen und vorab (wenn es die Satzung hergibt) das Protokoll dieser MV vom Vorstand zu erbitten.

Re: vergabe ehrenmitgliedschaft
von: brigitte ()
Datum: 16.11.2017

hallo, hardy,
ja, verwirrrend und willkürlich. also, die tagesordnungspunkte hingen aus, ebenso die beschlußentwürfe. der versammlungsleiter hat dann aus 2 beschlußentwürfen 6 gemacht, ohne vorher den aushang zu ergänzen. wir waren also unvorbereitet. ich bin jetzt offensichtlich erklärter feind des vereins, der versammlungsleiter selbst hat mich verbal angegriffen. kannst du dir vorstellen, daß man mich nicht zu wort kommen lässt (niedermacht). und den vorstand schädigende unterlagen wird man mich nicht einsehen lassen, daß hast du selbst einmal geschrieben.
unser versammlungsleiter hat den mit enthaltungen gestimmten mitgliedern nahegelegt nachzudenken, was sie eigentlich noch im verein zu suchen hätten.

Re: vergabe ehrenmitgliedschaft
von: Hardy ()
Datum: 16.11.2017

Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.12.2014, 3 W 198/14

Brigitte, da der VL aus 2 dann 6 Beschlussanträge gemacht hat, lies dir das o.g. Urteil durch, denn es handelt sich dabei um nachträglich eingereichte TOP in den MV, die vor der Einberufung der MV gar nicht bekannt waren.
Da findest du beim Sauter auch genügend Material.

Mehr Tipps kann ich dir nicht geben, schade.

Hardy

Re: vergabe ehrenmitgliedschaft
von: brigitte ()
Datum: 18.11.2017

hallo, hardy, vielen dank für deine hilfe. im grunde hatte ich die lektüre des sauters auch so verstanden, nur, manchmal liest man die dinge so, wie man sie gern hätte. gerade bei rechtlichen formulierungen ist mir das schon passiert. schönes wochenende und bis zur nächsten kommunikation, denn die probleme hören nimmer auf, sondern fangen jetzt erst richtig an. noch ein bonbon: im protokoll steht eine beschlußfassung, die wir gar nicht gefasst haben. brigitte