Re: vergabe ehrenmitgliedschaft
von: brigitte ()
Datum: 07.11.2017
hallo, hardy,
ich habe mich zur wahl der funktion des vorsitzenden aufgestellt, habe aber nur r5 stimmen bekommen. ich gehöre eben auch nicht zum klüngel und bin, wie man merkt, kritisch. ganz schlechte voraussetzungen!
ich möchte nochmals betonen: es gab laut aushang 3 beschlußentwürfe, einen davon konnten wir kippen (satzungsänderung). dafür haben wir jetzt den 3. entwurf (neufassung) zur satzungsänderung innerhalb von 6 monaten bekommen, der wieder abgestimmt werden soll. bis heute fehlt ein mitgliederbeschluß zur erarbeitung einer satzungsänderung.
hier 2 abschriften:
"ehrenmitgliedschaft: die ehrenmitgliedschaft kann personen verliehen werden, die sich um den verein besonders verdient gemacht haben. die verleihung erfolgt auf vorschlag des vorstandes durch die migliederversammlung."
"Vorstand:2. der vorsitzende und der schatzmeister sind gem. §26 abs. 2 BGB gemeinsam zur juristischen vertretung des vereins berechtigt. bei verhinderung des einen ist der andere zusammen mit dem stellvertretenden vorsitzenden, bei dessen verhinderung mit dem schriftführer oder dem stellvertretenden schatzmeister, zur vertretung des vereins berechtigt. die verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden."
ich ging bislang davon aus, das bei rücktritt des vorsitzenden der stellv. vors. automatisch komm. vors. wird. das scheint nicht der fall?! die ergänzungswahl fand statt, jetzt (nach einem halben jahr) haben wir wieder einen vorsitzenden.
also, der vorschlag zur ehrenmitgliedschaft des schatzmeisters kam vom stell. vorsitzenden, die idee kam ihm unmittelbar vor der mv.
die entlastung des zurückgetr. vorsitzenden und des schatzmeisters gab es nicht als beschlußentwürfe in der einladung zur tagesordnung.