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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand zahlt Mitgliedsbeitrag nicht
von: Andrea ()
Datum: 30.10.2017

Hallo, wir benötigen dringend einen Rat. Unser stellv. Vorstandsvorsitzender entzieht sich seit einiger Zeit komplett seinen Aufgaben so das diese alleinig vom 1. Vorsitzenden und dem Kassenwart mit übernommen werden müssen. Zudem wurde der Mitgliedsbeitrag ( fällig im Februar 2017 ) trotz mehrmaliger Erinnerung nicht bezahlt. Laut unserer Satzung kann die Mitgliedschaft durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis erfolgen, wenn ein Mitglied sechs Monate mit der Entrichtung der Beiträge in Verzug ist. Dies trifft auf unseren stellv. Vereinsvorsitzenden voll zu. Gespräche zur Klärung und anderweitige Termine wurden nachweislich kurzfristig abgesagt. Wie können wir damit umgehen im Hinblick auf seine Vorstandsaufgaben? Können wir ohne weiteres ihn als Vereinsmitglied "kündigen" ( Begründung Zahlungsverzug Mitgliedsbeitrag) und einen neuen stellv. Vorstand wählen? Vielen Dank im voraus!

Re: Vorstand zahlt Mitgliedsbeitrag nicht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.10.2017

Für den Vorstand gilt bezüglich der Mitgliedschaft das Gleiche wie für andere Mitglieder. Er kann also auf diesem Weg von der Mitgliederliste gestrichen werden.
Damit ist er aber nicht automatisch als Vorstand abberufen (außer die Satzung regelt das so). Seine Abberufung muss also unabhängig davon erfolgen.

Re: Vorstand zahlt Mitgliedsbeitrag nicht
von: Andrea ()
Datum: 30.10.2017

Vielen Dank für die Rückmeldung. Die Abberufung erfolgt dann per Antrag auf der Mitgliederversammlung? Kann dieser Antrag auch vom 1. Vorstand und Kassenwart gestellt werden.?

Re: Vorstand zahlt Mitgliedsbeitrag nicht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.10.2017

Den Antrag kann jeder stellen, allerdings muss das auf die Tagesordung - entsprechend der satzungsmäßigen oder gesetzlichen Vorgaben (hier schon bei Einladung).

Re: Vorstand zahlt Mitgliedsbeitrag nicht
von: Peter ()
Datum: 14.11.2017

Wie verhält es sich wenn der Vorstand von seinem Amt zurücktritt und lt.Satzung die Mitgliedschaft aufgrund der fehlenden Beitragszahlung gestrichen werden kann. Muss das Vorstandsmitglied nach Rücktrittserklärung noch zur Mitgliederversammlung eingeladen werden?

Re: Vorstand zahlt Mitgliedsbeitrag nicht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.11.2017

Solange er nicht tatsächlich von der Mitgliederliste gestrichen ist, schon.
Die Mitgliedschaft endet erst mit Mitteilung der Streichung an das Mitglied.