Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
weiterarbeit trotz rücktritt
von: ursula ()
Datum: 20.10.2017

liebe mitleser,
unser schatzmeister hat im mai zum Oktober seinen Rücktritt erklärt, unsere nächste Mitgliederversammlung mit ergänzungswahl soll anfang November stattfinden, darf dann der zurückgetretene Schatzmeister noch im Podium platz nehmen bzw vorstandsarbeit leisten? es gibt einen Kandidaten für das amt
freundliche grüße brigitte

Re: weiterarbeit trotz rücktritt
von: Hardy ()
Datum: 21.10.2017

Du schreibst im Mai zum Oktober. M.M.n, der Vorstand hat rechtzeitig eine Lösung mit dem "Neuen" gefunden.
Da kann der "Alte" seinen Finanzbericht machen, ihn im Nov. vortragen, die Buchprüfer können das vorab prüfen und darüber in der MV im Nov. berichten. Warum soll er das nicht machen können?
Das ist sicher so gut für ihn und dem Verein, selbst wenn er BGB §26-Vorstand gemeinsam mit einem anderen wäre.
Hardy

Re: weiterarbeit trotz rücktritt
von: brigitte ()
Datum: 26.10.2017

danke, hardy, für die antwort. für unsere mitgliederversammlung im november ist allerdings kein top rechenschaftsbericht vorgesehen (auch keine entlastung). bedeutet deine antwort, daß die jetzige schatzmeisterin bis nächstes jahr (neue mv mit rechenschaftsbericht) mit dem neuen schatzmeister zusammenarbeitet? ursula

Re: weiterarbeit trotz rücktritt
von: Hardy ()
Datum: 26.10.2017

Rücktritt ist Rücktritt. Da hat der amt. Vorstand bisher sich die Sache nicht solide überlegt.
Wenn die Einladung noch nicht5 raus ist, kann man das jedoch korrigieren. Hat der Kassierer seit seiner Rücktrittankündigung zu seiner Arbeit Bericht , im Vorstand erstattet? Schau mal bei Sauter Rn: 274 nach!
Hardy

Re: weiterarbeit trotz rücktritt
von: brigitte ()
Datum: 27.10.2017

hallo, hardy,
der rücktritt wurde ende mai zum oktober aus gesundheitlichen gründen vor der mv erklärt.
ob innerhalb des vorstands angesprochener bericht erstattet wurde, weiß ich nicht. aus dem bisher geschilderten ist anzunehmen, daß er mir das auch nicht sagen wird (und ob es dann wahrheitsmäßig wäre).
die einladung hängt aus, die mv soll anfang nov stattfinden.
unser vorstand arbeitet pflichtwidrig und fahrlässig, spaltet unseren verein usw. ich arbeite mit meinen mitteln, um dem etwas gegenzusetzen, habe aber noch zu wenig mitstreiter. aber ich schrieb schon, daß ich kandidiere.
bei erfolg hätte ich ja auch mehr möglichkeiten, an informationen heranzukommen. ich schreibe sicher noch öfter. schönes wochenene wünscht brigitte

Re: weiterarbeit trotz rücktritt
von: Hardy ()
Datum: 27.10.2017

Ursula=Brigitte, unser vorstand arbeitet pflichtwidrig und fahrlässig, spaltet unseren verein usw. ich arbeite mit meinen mitteln, Du hast ja den Sauter, dann nütze ihn. Mach den entsprechenden Antrag,
Viel Erfolg.
Hardy