Re: Gemeinschaftsarbeit
von: Hardy ()
Datum: 19.10.2017
Boernie, kopiere das Dir mal bitte, Hr. Pfeffer hat Recht.
Was darf in den Schaukasten?
Eine Informationsmöglichkeit des Vereins ist der Vereinsschaukasten oder das so genannte "schwarze Brett". Dort hängt der Verein Nachrichten, Einladungen, Ankündigungen und Mitteilungen aus. Dabei ist selbstverständlich der Datenschutz zu beachten.
Was darf also in den Vereinsschaukasten? Allgemeine Mitteilungen über Vereinsgeschehen, die keine besonderen Personendaten enthalten:
• Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Festen, Gemeinschaftsarbeit, Fachvorträgen
• Informationen über Beschlüsse des Vorstandes, z. B. Ruhezeiten, Befahren der Wege mit Fahrrädern, Verbrennen von Abfällen
• Fachinformationen, Fachberatertipps
• Angabe von Ansprechpartnern in Vereinsangelegenheiten (Funktion und Erreichbarkeit
• Lageplan der Kleingartenanlage mit Namen und Parzellenbezeichnung zur Auffindung, wenn ein Pächter widerspricht, dürfen diese Informationen nicht öffentlich gemacht werden.
Vorsicht bei persönlichen Daten:
• Persönliche Ereignisse wie Geburtstage, Hochzeiten nur so, wie es im Verein beschlossen worden und üblich ist (ansonsten vorsichtshalber die Betroffenen fragen)
• Keinesfalls Abmahnungen wegen mangelnder kleingärtnerischer Nutzung oder anderem
• Keinesfalls Zahlungsverzug von Pacht und Nebenkosten mit namentlicher Nennung, da der Vereinsschaukasten für jedermann öffentlich zugänglich ist.
Quelle. Gartenfreunde Riesa e.V.
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In der Regel beschliesst der Vorstand die Abmahnung. Wenn sich ein "Abgemahnter" in der MV darüber beschwert, wird er das begründen müssen. Da möchte der Vorstand auch eine solide Antwort parat haben.
Es gibt genügend Handbücher zum Vereinsrecht, wie von Sauter/Waldner. Über Google mal fragen!
Hardy