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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gemeinnützigen Verein mit nur zwei Mitgliedern?
von: OWL2015 ()
Datum: 15.10.2017

Guten Morgen.
ich würde gerne einen gemeinnützigen Verein gründen.
Ist dies auch möglich mit nur zwei Mitgliedern?

Gruß und Dank
OWL2015

Re: Gemeinnützigen Verein mit nur zwei Mitgliedern?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.10.2017

Nein, die Mindestzahl für einen nicht eingetragenen Verein sind drei Mitglieder.
Zur Eintragung sind sieben Mitglieder erforderlich.

Re: Gemeinnützigen Verein mit nur zwei Mitgliedern?
von: OWL2015 ()
Datum: 15.10.2017

Danke für die schnelle Antwort!
Ich hatte da noch eine Frage:
Wir wollen den Verein gründen, damit dann die Vereinsmitglieder auf das Vereinskonto überweisen können, welches dann für gemeinnützige Zwecke verwendet werden soll.
Ist es dann möglich, wenn z.B. Mitglied A einen Betrag von z.B. 200€ einzahlt, dass der Verein ihm eine Spendenquittung ausstellt? Oder ist dis bei Mitgliedern des Vereins generell nicht möglich?

Re: Gemeinnützigen Verein mit nur zwei Mitgliedern?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.10.2017

Auch Mitglieder können spenden und das steuerlich absetzen.
Wichtig: Spendenbescheinigungen kann der Verein erst ausstellen, wenn er den Freistellungsbescheid des Finanzamtes hat.

Re: Gemeinnützigen Verein mit nur zwei Mitgliedern?
von: OWL2015 ()
Datum: 15.10.2017

Hallo Herr Pfeffer,
vielen Dank für die Antwort.
Wie muss denn der Verein dokumentieren, dass er eingenomme Geld für gemeinnützige Zwecke eingesetzt hat? Beispielsweise man würde mit dem Geld ein krankes Kind unterstützen-wie muss das dokumentiert werden, damit es sauber vom Finanzamt anerkannt wird, sollte es zu einer Prüfung kommen?

Re: Gemeinnützigen Verein mit nur zwei Mitgliedern?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.10.2017

Das geschieht im Rahmen der allgemeinen Aufzeichnungspflichten. Im konkreten Fall wäre ein Nachweis erforderlich, dass das Kind "hilfsbedürftig" ist (z.B. Attest) und der Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug).
Natürlich muss der Verein entsprechende Satzungszwecke haben, damit diese Unterstützung zulässig ist.

Re: Gemeinnützigen Verein mit nur zwei Mitgliedern?
von: OWL2015 ()
Datum: 15.10.2017

Hallo Herr Pfeffer,
nochmals vielen Dank!
Die Satzung würden wir so auslegen.
Gibt es denn Regeln bzgl. der Verweildauer der Gelder auf dem Vereinskonto?
Es kann ja durchaus sein, dass die gesammelten Gelder nicht sofort wieder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden-es aber jedoch schon Spendenquittungen ausgestellt wurden.

Re: Gemeinnützigen Verein mit nur zwei Mitgliedern?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.10.2017

Hier gelten die Vorschriften für die zeitnahe Mittelverwendung. Die Mittel müssen bis Ende des übernächsten Jahres nach Zugang zweckgebunden verwendet werden.
In begründeten Fällen können aber Rücklagen gebildet werden.

Re: Gemeinnützigen Verein mit nur zwei Mitgliedern?
von: OWL2015 ()
Datum: 15.10.2017

Ok, alles klar.
Man könnte das Geld ja auch an Organisationen spenden, die wiederum berechtigt sind Spendenquittungen auszustellen-dann wären ja diese Einrichtungen generell als Nachweis für das Finanzamt geeignet. Richtig?

Re: Gemeinnützigen Verein mit nur zwei Mitgliedern?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.10.2017

Ja, natürlich.

Re: Gemeinnützigen Verein mit nur zwei Mitgliedern?
von: OWL2015 ()
Datum: 16.10.2017

Danke!
Wie oft und in welchem Rhythmus wird ein gemeinnütziger Verein vom Finanzamt geprüft bzw. was muss man am Jahresende einreichen?

Re: Gemeinnützigen Verein mit nur zwei Mitgliedern?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.10.2017

Das sind aber jetzt wirklich keine Fragen für das Forum mehr.
Ich empfehle etwas Fachlektüre (z.B. im kostenpflichtigen Teil dieser Seiten).