Re: Vorstand beschließt ohne Mitgliederbeschluß
von: Hardy ()
Datum: 15.10.2017
Die Tagesordnung
Nach § 32 BGB sind Beschlüsse der MV nur gültig, wenn "der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird". Die Tagesordnung zur Einladung muss also benennen, worüber Beschlüsse gefasst werden sollen. Diese BGB-Regelung kann aber per Satzung abgeändert werden.
Bestimmte Formvorschriften zur Tagesordnung gibt es nicht. Sie muss nur dem Zweck gerecht werden, die Mitglieder vorab zu informieren.
Bei Satzungsänderungen genügt es aber nicht, allgemein eine "Satzungsänderung" anzukündigen. Es muss zumindest mitgeteilt werden, welche Bestimmungen der Satzung geändert werden sollen, wobei der wesentliche Inhalt der Änderung beigefügt werden sollte.
Brigitte, mache den Vorstand schriftlich spätestens mit der Einladung aufmerksam, dass dieser die vorgesehenen Satzungsänderungen nach dem letzten Satz:“Es muss zumindest… beigefügt ist“!
Hardy